Häufige Fehler bei der Herstellung von Rezepturen |
Juliane Brüggen |
14.10.2024 14:00 Uhr |
Korrektes Wiegen ist gar nicht so einfach. Stichpunkt: falsche Waage, falsche Einwaage, Vergessen des Einwaagekorrekturfaktors. / © ABDA
»Ich möchte daran erinnern, dass die Rezeptur unsere ureigenste Aufgabe ist«, sagte Tawab. Das könne keine KI übernehmen. Insgesamt stellten die Apotheken in Deutschland etwa 13 Millionen Rezepturen pro Jahr her (ohne Zytostatika-Zubereitungen).
Deshalb sei es wichtig, die Qualität der Rezepturarzneimittel regelmäßig überprüfen zu lassen. Das gelinge mit den ZL-Ringversuchen. »Wir treten nicht als Kontrollbehörde auf«, betonte sie. »Wir möchten Ihnen mit den Ringversuchen die Möglichkeit geben, Ihre Rezepturherstellung zu überprüfen und Schwachstellen zu entdecken.«
Am Beispiel des Ringversuchs Hydrophile Predisolonacetat-Creme 0,25 Prozent (NRF 11.35.) zeigte die Expertin, welche Kriterien das ZL anlegt. Hier wurden Identität, Gehalt, Wirkstoffverteilung, die galenische Beschaffenheit und die Partikelgröße kontrolliert.
Der häufigste Grund für die Nichterteilung des Zertifikats sei die Dosierung gewesen, berichtete Tawab. »Das größte Problem ist die Unterdosierung.« Insgesamt war in etwa 50 Prozent der durchgefallenen Rezepturen die Dosierung fehlerhaft. Danach kam die Partikelgröße, die in 40 Prozent Grund für das Nichtbestehen war, gefolgt von einer inhomogenen Wirkstoffverteilung (7,5 Prozent) und schließlich Wirkstoffidentität und Aussehen/Grundlage mit einem sehr geringen Anteil (< 1 Prozent). Tawab betonte, dass die Mehrheit der eingesendeten Proben die Prüfung des ZL bestehe, die gezeigten Fälle seien eine Minderheit. »Sie können stolz auf Ihre Qualität sein.« Nichtsdestotrotz müssten auch Fehler besprochen werden.
Folgende Fehlerquellen sollten Apothekenmitarbeiter laut Tawab bei der Herstellung berücksichtigen:
»Es hängt in der Regel mit der Berechnung der Einwaagekorrektur zusammen«, sagte Tawab zu den potenziellen Berechnungsfehlern. Der Faktor werde bei Wirkstoffen und Konservierungsmitteln angewendet – aber erst ab einem Mindergehalt von 2 Prozent. »Am besten schreiben Sie den Einwaagekorrekturfaktor auf Ihr Standgefäß, dann vergessen Sie ihn nicht«, so die Empfehlung der Expertin. Ist auf dem Analysenzertifikat ein Gehalt größer 100 Prozent zu finden, brauche es keine Erniedrigung der Einwaage, erinnerte sie.
Fehler können auch entstehen, wenn es Unklarheiten bei der Form des Wirkstoffs gibt: Salz oder Base, Ester oder Alkohol sowie Kristallwassergehalt. Weitere Fallstricke sind die Umrechnung von Aktivität in Einwaage (zum Beispiel bei Nystatin) sowie die richtige Berechnung der Ansatzmenge. Die Waage selbst könne auch zur Fehlerquelle werden, betonte Tawab. Hier seien zum Beispiel Standort und Kalibrierung zu beachten. Das Heimtückische: Passe hier etwas nicht, bleibe das oftmals unbemerkt.
Das ZL bietet Apotheken zahlreiche Arbeitshilfen an, zum Beispiel zum richtigen Wiegen oder zur Kapselherstellung. Außerdem gibt es Video-Tutorials sowie eine App (IOS-Version, Apple).
Um Probleme mit der Partikelgröße zu vermeiden, empfahl Tawab, möglichst auf mikronisierte Wirkstoffe zurückzugreifen. Außerdem: »Verwenden Sie Rezepturkonzentrate, wann immer es möglich ist. Erstens vermeiden Sie dadurch Homogenitätsprobleme und zweitens können Sie diese viel besser einwiegen.« Wird ein elektrisches Herstellungssystem verwendet, sei es besonders wichtig, auf die Empfehlungen des Herstellers für die jeweilige Rezeptur zu achten und nicht die Standardeinstellung zu verwenden.
Bei der Herstellung von Kapseln ist laut Tawab die Wirkstoffverteilung (AV-Wert) das Hauptproblem. Als mögliche Gründe nannte sie fehlerhafte Mischvorgänge, Verluste bei der Herstellung, Handhabung der Waage und Wägefehler sowie Rechenfehler. Auch hier sind Einwaagekorrekturfaktor und die Form des Wirkstoffs zu beachten.
Professorin Dr. Mona Tawab ist die wissenschaftliche Leiterin des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker und Qualified Person gemäß Direktive 2001/83/EG. / © PZ/Alois Müller
Eine häufige Fehlerquelle sei auch der Produktionszuschlag. In der Regel liege dieser bei 5 Prozent. 10 Prozent seien nur bei niedrig dosierten Wirkstoffen (unter 20 mg pro Kapsel) sowie bei einem Wirkstoffanteil kleiner 10 Prozent erforderlich. Ein Zuschlag von mehr als 10 Prozent ist nur in begründeten Ausnahmefällen nötig, zum Beispiel wenn es in einer standardisierten Rezeptur so vorgeschrieben ist. Zur Herstellung von Kapseln aus einem Fertigarzneimittel gab Tawab folgenden Tipp: »Bitte verwenden Sie die Tabletten im Überschuss.« Denn die Tabletten hätten eine »ganz normale Variabilität im Wirkstoffgehalt«. Sie empfahl, mindestens eine zweistellige Anzahl von Tabletten zu verwenden, besser aber die ganze Packung. Die für die Herstellung erforderliche Menge kann dann entsprechend entnommen werden. Die Füllmittel sollten dem Fertigarzneimittel angepasst sein und ein Fließmittel wie hochdisperses Siliciumdioxid zugesetzt werden. Die Herstellung sollte zudem nach einer Methode im DAC/NRF erfolgen.
Die im ZL untersuchten Lösungen wiesen eher weniger Probleme mit dem Gehalt auf, sondern hauptsächlich mit der Dichte. »Es macht einen großen Unterschied, ob Sie in der Rezeptur Ethanol 70 % oder Isopropanol 70 % einsetzen«, verdeutlichte Tawab. Auch das Weglassen von Glycerol oder einer Pufferlösung verändere die Dichte sofort. Daher: »Die Dichte ist ein gutes Qualitätskriterium und eine gute Inprozesskontrolle bei der Herstellung von Lösungen.«
Zum Abschluss machte die Expertin darauf aufmerksam, wie wichtig das Vier-Augen-Prinzip bei der Herstellung ist. Dies sei im ZL und auch in der pharmazeutischen Industrie Standard – ein sehr gutes Instrument zur Qualitätssicherung. Das heißt zum Beispiel: Vor der Herstellung die eigenen Berechnungen von Kollegen nachrechnen lassen und auch die herausgesuchten Standgefäße prüfen lassen, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. »Sie tragen die Verantwortung der Qualität der Rezeptur, die Sie an Ihre Patienten abgeben«, erinnerte Tawab. »Die Patienten erwarten zu recht eine angemessene Qualität, Sicherheit und einen therapeutischen Nutzen.«
In diesem Jahr haben Apotheken noch die Möglichkeit am 3. Rezeptur-Ringversuch »Flüssige Zubereitung mit Propranolol« teilzunehmen, Anmeldeschluss ist der 1. November 2024.
Das ZL bietet pro Jahr drei Rezeptur-Ringversuche an sowie einen Kapsel-Ringversuch und einen Spezial-Ringversuch. Nach dem Bestehen des Ringversuchs erhält die Apotheke ein Qualitätssiegel des ZL, das für das entsprechende Jahr gültig ist. Die Bundesapothekerkammer empfiehlt, mindestens einmal pro Jahr an einem Ringversuch teilzunehmen.