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Hasskommentare mit Konsequenzen

Der Umgangston auf Social Media und Co. ist mitunter harsch bis hin zu Hasskommentaren – auch innerhalb der Apothekerschaft. Bei »PZ Nachgefragt« geht es darum, wie berufsrechtliche Konsequenzen für Apotheker aussehen könnten.
AutorKontaktPZ
Datum 22.01.2024  16:00 Uhr

Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) hat mit einem einstimmigen Beschluss ihre Berufsordnung geändert, um künftig berufsrechtlich gegen Mitglieder vorgehen zu können, die sich im Netz beleidigend gegenüber Kolleginnen und Kollegen äußern.  »Wir haben das Gefühl, das wird immer mehr, immer intensiver«, sagt Geschäftsführer Danny Neidel. Kommentare, die nicht nur an der Grenze des guten Geschmacks kratzen, sondern eindeutig beleidigend und diffamierend sind. Berufspolitisch aktive Apothekerinnen müssten sich immer wieder misogyne Sprüche anhören, so Neidel. »Das ist etwas, wo jeder Demokrat erschrocken sein muss.«

In erster Linie müssen die Betroffenen strafrechtlich gegen solche Beleidigungen vorgehen. Kommt es zu einer Verurteilung, kann die Kammer den »berufsrechtlichen Überhang« prüfen. Neidel weiß, dass das juristisch ein heikles Thema ist, weil es auch der Kammer nicht darum gehe, Kritik abzuwürgen oder die freie Meinungsäußerung zu beschränken. Worum es genau geht, erklärt er im PZ-Podcast.

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