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Hausärzte müssen auch Impfstoff von Astra-Zeneca abnehmen

In der kommenden Woche sollen die Hausärzte neben dem Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty®) erstmals auch den Covid-19-Impfstoff von Astra-Zeneca (Vaxzevria®) zum Einsatz bringen. Hier regt sich jedoch Widerstand in einigen Praxen. Nach einem Treffen im Bundesministerium für Gesundheit ist nun klar: Die Ärzte müssen beide Impfstoffe akzeptierenoder gehen vollständig leer aus – zumindest diese Woche.
Stephanie Schersch
13.04.2021  14:30 Uhr
Hausärzte müssen auch Impfstoff von Astra-Zeneca abnehmen

Bereits zwei Mal haben die Apotheker Impfstoffe gegen das Coronavirus über den Großhandel weitgehend reibungslos bestellt. Im dritten Anlauf nun wird es kompliziert, weil die Ärzte erstmals nicht nur einen, sondern zwei verschiedene Impfstoffe einsetzen sollen. Für Probleme hat dabei wieder einmal das Vakzin von Astra-Zeneca (Vaxzevria®) gesorgt, das nicht gerade den besten Ruf in der Bevölkerung genießt. Zuletzt hatten ungewöhnliche Thrombosen nach der Impfung mit dem Präparat für große Verunsicherung gesorgt. In Deutschland sollen das Vakzin nach einer vorläufigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission inzwischen nur noch über 60-Jährige bekommen.

Am heutigen Dienstagnachmittag endet die Bestellfrist für die Vakzine, die in der kommenden Woche in den Praxen verimpft werden sollen. Zur Verfügung werden dann rund 1 Millionen Dosen stehen, von denen 45 Prozent auf Comirnaty und 55 Prozent auf Vaxzevria entfallen. Bestellen können die Ärzte eigentlich nur generisch, die Apotheker sollen die angeforderten Dosen anschließend in Vials umrechnen und gleichmäßig auf beide Impfstoffe verteilen, so gibt es das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor. Doch nicht alle Ärzte wollen das so akzeptieren. So hatten einige Praxen ihren beliefernden Apotheken zuletzt erklärt, Vaxzevria® nicht abnehmen und stattdessen nur Comirnaty® beziehen zu wollen.

Kein Spielraum für Interpretationen

Diese Ankündigungen waren am gestrigen Montag nun Thema bei einem Gespräch im BMG. Dort treffen sich Apotheker, Ärzte und der Großhandel regelmäßig mit der Politik und dem Paul-Ehrlich-Institut zu einem Jour Fix. Das Ergebnis dieser Diskussion lässt keinen Spielraum für Interpretationen: Habe der Arzt generisch verordnet, müsse er akzeptieren, dass er aufgrund der Verfügbarkeiten sowohl Comirnaty® als auch Vaxzevria® erhält, heißt es in einem Rundschreiben der ABDA an die Mitgliedsorganisationen. Die Durchimpfungsrate sei in Deutschland schlichtweg noch nicht so hoch, dass es keine ungeimpften Personen mehr gibt, die den Covid-19-Impfstoff von Astra-Zeneca nicht erhalten dürfen, begründet die ABDA das Ergebnis der Diskussion. »Dies zeigen auch die Sonderaktionen in Impfzentren, in denen – unter Zurückstellung der strengen Priorisierung – der Covid-19-Impfstoff von Astra-Zeneca verimpft worden ist.«

Was aber, wenn der Arzt ausdrücklich nur Comirnaty bestellt? Laut ABDA sollen die Apotheker dann zunächst das Gespräch mit der Praxis aufnehmen und darauf hinweisen, dass nur generisch geordert werden kann. »Will er weiterhin nur Comirnaty beziehen, kann die Bestellung nicht beliefert werden, weil der Großhandel nur gleichmäßige Bestellmengen ausliefert«, schreibt die Bundesvereinigung.

Für die Apotheker bleibt es damit grundsätzlich bei der Vorgabe, die Bestellung der Ärzte in Vials umzurechnen und im Verhältnis 1:1 auf die beiden Impfstoffe zu verteilen. Bestellt die Praxis 16 Dosen, soll sie somit 1 Fläschchen Comirnaty® (6 Dosen) und ein Vial Vaxzevria® (10 Dosen) bekommen. Dabei dürfen die Apotheken keinesfalls aufstocken und müssen immer die Menge Vials abgeben, die der Bestellung am ehesten entspricht. Im Zweifel müssen sie die Anzahl der Dosen damit einkürzen. Maximal 42 Dosen können die Praxen bis heute Mittag um 12 Uhr bestellen. Bis spätestens 15 Uhr sollen die Offizinen die Aufträge an den Großhandel weiterleiten.

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