Haustiere nicht mit »Menschenmedikamenten« behandeln |
Katja Egermeier |
19.03.2024 11:45 Uhr |
Ist dem Haustier elend, ist der Griff in die eigene Hausapotheke verlockend. Das ist jedoch keine gute Idee. / Foto: Getty Images/Daria Kulkova
»Jegliche Umwidmung, so lautet der Fachbegriff, kann für ein Tier gefährlich werden und sollte deshalb vorher mit der Tierärztin oder dem Tierarzt besprochen werden«, warnt Professor Dr. Jens Peters. Das bedeutet zum einen, dass Herrchen und Frauchen ihrem Tier nicht eigenständig Humanarzneimittel geben sollten, und zum anderen, dass beispielsweise einer Katze kein »Hundemedikament« verabreicht werden sollte, so der BPI-Geschäftsfeldleiter. Es gebe speziell auf die jeweilige Tierart abgestimmte Tierarzneimittel, die auch für den Einsatz bei Tieren getestet seien.
»Tiere bauen oftmals Arzneimittel anders ab als Menschen, sie haben einen Stoffwechsel, der sich in bestimmten Details von dem der Menschen unterscheidet«, so der Experte. Katzen fehle beispielsweise ein Mechanismus, der bestimmte Stoffe in wasserlösliche Substanzen umwandelt, damit diese ausgeschieden werden können.
Peters warnt ausdrücklich vor in Apotheken freiverkäuflichen Schmerzmitteln wie Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Diclofenac oder Paracetamol. Diese könnten bei Katzen schon in geringen Mengen zu Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt führen – bis hin zu Blutungen und einer Schädigung von Leber und Nieren. »Deshalb sollten Tierhalterinnen und -halter sich die Arzneimittel, die sie ihrem Haustier verabreichen, immer von der Tierärztin oder dem Tierarzt verschreiben oder empfehlen lassen.«
Auch innerhalb der für Tiere zugelassenen Arzneimittel müsse auf die Tierart geachtet werden, denn was ein Hund verträgt, kann für eine Katze gefährlich werden – zum Beispiel bestimmte Floh- und Zeckenschutzmittel mit dem Wirkstoff Permethrin. Weiterhin gebe es Substanzen gegen Zecken und Flöhe (Wirkstoff Fipronil), die zwar für Hund und Katze geeignet, dafür jedoch für Kaninchen tödlich sind.
Dasselbe gelte für freiverkäufliche, in Apotheken, Drogerien oder Zoohandlungen erhältliche Tierarzneimittel. Auch hier sollten Tierhalter stets streng darauf achten, dass die Substanz für die jeweilige Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassen ist. Peters rät zudem: »Achten Sie in jedem Fall auf die richtige Anwendung und folgen Sie den Anweisungen der Packungsbeilage. Gleiches gilt natürlich auch für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Tierarzneimittel.«
Auch bei Tierarzneimitteln wird zwischen freiverkäuflich und apothekenpflichtig unterschieden. Letztere sind nur in einer Apotheke, oder – anders als bei Humanarzneimitteln – auch direkt in der Tierarztpraxis (tierärztliche Hausapotheke) erhältlich. Das gilt auch für Humanarzneimittel, die für Tiere gedacht sind.
Anfang 2022 ist zudem ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten, das für Apotheken gleich mehrfach relevant ist: