Hautpilz bei Hund und Katze |
Haustiere gelten als treue Begleiter. Doch Vorsicht: Vor allem bei zu engem Kontakt können sie Krankheiten auf den Menschen übertragen. / Foto: Adobe Stock/nuzza11
Der häufigste Hautpilzerreger bei Hunden und Katzen ist »Microsporum canis«, ein weltweit verbreiteter Fadenpilz, der auch den Menschen und viele andere Säugetiere befallen kann. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Bürsten, Transportkörbe, Kratzbäume oder Ähnliches. Anders als beim Menschen verläuft eine Hautpilzinfektion bei den meisten Hunden und Katzen unspezifisch. Schuppen, struppiges Fell oder vermehrtes Haaren gehören zu den häufigsten Krankheitsanzeichen. Juckreiz tritt in der Regel erst auf, wenn eine bakterielle Sekundärinfektion dazu kommt.
Nur wenige Tiere entwickeln auffälligere Symptome wie Akne-ähnliche Papeln oder Pusteln sowie runde, sich nach außen hin ausbreitende, haarlose Stellen. Bei Hunden kann eine knotenartige, erosive Entzündung an der Nase oder den Pfoten auftreten. Tierärzte sprechen von einem Kerion. Bei Perserkatzen kommt es manchmal zu sogenannten Pseudomyzetomen. Dabei handelt es sich um eine tiefe Pilzinfektion mit abszessartigen Veränderungen, die durch eine Fremdkörperreaktion auf die vom Pilz zerstörten Haarbälge entsteht. Aufgrund der vielen verschiedenen Symptome gilt das Anlegen einer Pilzkultur bei Haustieren als sicherste Nachweismethode.
Eine Impfung gegen Hautpilz.Erkrankungen empfiehlt sich nur für Katzen in Tierheimen oder Zuchten. Die Tiere sind zwar selbst vor Infektionen geschützt, könne aber dennoch den Erreger übertragen. / Foto: Getty Images/FatCamera
Bei gesunden Tieren kann eine Pilzinfektion innerhalb einiger Monate von selbst ausheilen. Dennoch raten Tiermediziner zur Behandlung. Nur so lässt sich die Ansteckungsgefahr für weitere Tiere und die Menschen im Haushalt reduzieren. Diese ist relativ hoch und kann bereits nach einmaligem Streicheln ohne anschließendes Händewaschen erfolgen. Besonders unangenehm: Ist erstmal ein menschliches Haushaltsmitglied infiziert, kann der Pilz auch von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Bei Menschen zeigt sich eine Infektion mit Microsporum canis durch einen juckenden Hautausschlag und runde, rote Flecken, die zuerst an Händen und Unterarmen auftreten. Im weiteren Verlauf geht der Ausschlag auf den Oberkörper und schließlich die Kopfhaut über. Die Haare brechen kurz über der Hautoberfläche ab, sodass kahle Stellen entstehen. Je weiter fortgeschritten die Infektion ist, umso aufwendiger und langwieriger wird die Behandlung. Während bei wenigen Herden eine topische Therapie mit Clotrimazol oder Miconazol zweimal täglich für vier bis sechs Wochen ausreicht, müssen ausgeprägte Läsionen systemisch behandelt werden. Ein topisches Antimykotikum wird unterstützend eingesetzt, zudem wird einmal wöchentlich die Verwendung eines Selendisulfid-haltigen Shampoos empfohlen.
Hunde und Katzen werden grundsätzlich mit einer Kombination aus topischer und systemischer Therapie behandelt. Da sich die infektiösen Sporen im ganzen Fell befinden können, verschreiben Tierärzte Waschbehandlungen, mit denen das ganze Tier eingerieben wird. Mittel der Wahl ist der Wirkstoff Enilconazol (wie in Imaverol®), der für Hunde, Pferde und Rinder zugelassen ist. Er kann auch bei Katzen eingesetzt werden, allerdings können sie mit Nebenwirkungen wie einem erhöhten Speichelfluss, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Erbrechen, Muskelschwäche oder eine Erhöhung der Alaninaminotransferase reagieren, wenn sie die Lösung vom Fell lecken. Um dem vorzubeugen, sollte den Tieren ein Halskragen angelegt werden.
Als Alternative können Shampoos mit einer Kombination aus Chlorhexidin und Miconazol oder Waschlösungen mit Schwefelkalk verwendet werden. Waschbehandlungen werden bis zum Abheilen der Pilzinfektion mindestens zweimal pro Woche durchgeführt und dienen in erster Linie dazu, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Um die Wirkung zu verstärken wird häufig noch empfohlen, bei Tieren mit langem Fell, dieses vor dem Behandlungsbeginn zu kürzen. Das vollständige Scheren erfolgt in der Regel nur, wenn Tiere eng zusammengehalten und nicht getrennt werden können zum Beispiel in Tierheimen.
Das einzige systemische Antimykotikum für Tiere ist Itrafungol® mit dem Wirkstoff Itraconazol. Seine Zulassung ist auf Katzen beschränkt, er wird aber auch bei Hunden eingesetzt. Itraconazol hemmt ebenso wie Enilconazol die Ergosterolbildung in Pilzen und Hefen, wodurch sich die Durchlässigkeit der Zellmembran erhöht. In Folge verlieren die Pilze an Stabilität und sterben schließlich ab. Die Tiere bekommen den Wirkstoff mit einer Dosierspritze direkt ins Maul, am besten zwischen den Mahlzeiten. Eine gleichzeitige Nahrungsaufnahme kann die Wirkstoffresorption vermindern.
Itraconazol reichert sich in den Haaren und der Epidermis an, weshalb Tierärzte eine wöchentliche Pulstherapie verordnen. Die Behandlung erfolgt über sieben Tage, dann folgen sieben Tage Pause, anschließend wieder sieben Tage Therapie. Die Therapie wird so lange durchgeführt bis zwei Kontrolluntersuchungen im Abstand von zwei Wochen negativ sind. Insgesamt müssen Tierhalter mit einer Behandlungsdauer von mindestens sechs Wochen bis hin zu mehreren Monaten rechnen.
Neben Itraconazol gibt es noch einige Humanwirkstoffe, die für die Pilzbehandlung von Tieren verwendet werden können. Dazu gehören Ketoconazol, Fluconazol, Terbinafin und Griseofulvin. Nicht geeignet hingegen sind Hausmittel wie Teebaumöl, Joghurt, Essig oder Knoblauch. Auch wenn sie immer wieder von Laien für Tiere empfohlen werden, können sie im schlimmsten Fall Vergiftungen hervorrufen. Katzen können zum Beispiel die ätherischen Öle im Teebaumöl nur schlecht abbauen und werden häufig mit einer Vergiftung zum Tierarzt gebracht.
Inzwischen gibt es auch eine Impfung gegen Microsporum canis sowie weitere Hautpilze, die sowohl für Hunde als auch für Katzen zugelassen ist. Geimpfte Tiere sind etwa neun Monate vor einer Pilzinfektion geschützt, können aber weiterhin Pilze übertragen. Häufig wird deshalb nur in Einrichtungen geimpft, in denen viele Tiere aufeinander treffen wie in Tierheimen oder Zuchten. Manchmal wird die Impfung zudem für therapeutische Zwecke eingesetzt, da sie das Abheilen sichtbarer Hautveränderungen beschleunigen soll.
Damit das Tier die Wirkstoffe nach einer Waschbehandlung nicht vom Fell leckt, ist das Anlegen eines Halskragens empfehlenswert. / Foto: Adobe Stock/Fly_dragonfly
Auch wenn sie schwierig, zeitintensiv und mit Kosten verbunden ist, muss die Therapie um eine Umgebungsbehandlung ergänzt werden. Nur so lassen sich Pilzinfektionen bei Haustieren dauerhaft in den Griff bekommen und eine Übertragung auf weitere Familienmitglieder vermeiden. Unter günstigen Bedingungen kann Microsporum canis mehrere Jahre in der Umwelt überleben und immer wieder Neuinfektionen verursachen.
Empfohlen wird, alle Bereiche, in denen sich das erkrankte Tier aufhält, regelmäßig und gründlich zu saugen. Werden Staubsaugerbeutel verwendet, sollten diese anschließend entsorgt werden. Gegenstände, mit denen das Tier direkten Kontakt hatte wie zum Beispiel Spielzeug, Kratzbäume, Pflegeutensilien, Schlafplätze, Decken und Näpfe, sollten desinfiziert werden. Ist dies nicht möglich, wird geraten, sie zu entsorgen. Einmal pro Woche sollten alle abwischbaren Oberflächen und Böden desinfiziert werden. Mittel der Wahl für die Desinfektion ist Chlorbleiche. Sie zerstört die Zellmembran und denaturiert Eiweiße, ist schnell wirksam und preiswert und das einzige Langzeitdesinfektionsmittel. Sporen, die bis zu 24 Stunden nach der Desinfektion auf behandelten Oberflächen auftreffen, werden abgetötet. Vor der Anwendung von Chlorbleiche sollten Tierbesitzer jedoch unbedingt prüfen, ob die Oberflächen, Materialien und Gegenstände die Behandlung schadlos überstehen. Als Alternative steht Enilconazol zur Verfügung.
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Kommt ein Kunde mit einem tierärztlichen Rezept in die Apotheke gelten besondere Vorgaben. So muss die Verordnung Angaben zum Tierhalter und -arzt, zur Art und Anzahl der Tiere, zur Dosierung pro Tier sowie zur Dauer der Anwendung enthalten. Handelt es sich um Lebensmittel-liefernde Tiere, sind die Anforderungen noch einmal enger gefasst.
Zulassungen für Tierarzneimittel beziehen sich immer nur auf die in der Packungsbeilage genannten Tiere und Indikationen. Ist deshalb kein passendes Medikament verfügbar, dürfen Tierärzte eine sogenannte Umwidmung vornehmen, das heißt einen Off-Lable-Use in Bezug auf Tierart oder Indikation. Ist dies nicht möglich, ist die Umwidmung eines Humanarzneimittels erlaubt. Ob ein verordnetes Arzneimittel für die jeweilige Tierart geeignet ist, muss von der Apotheke nicht überprüft werden.
Bei der Belieferung von Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss die Apotheke besondere Dokumentationspflichten beachten. So ist bei der Abgabe unter anderem der Name und die Anschrift von Tierhalter und -arzt zu notieren. Die Dokumentation erfolgt auf einem Rezeptdoppel (bei Tieren zur Lebensmittelgewinnung verpflichtend) oder einer Kopie des Rezepts.
Wollen Tierhalter ohne Tierarztbesuch Medikamente erwerben, ist Folgendes zu beachten: Apothekenpflichtige Tierarzneimittel können im Rahmen der Zulassung problemlos abgegeben werden, eine Dokumentation ist nicht erforderlich. Die Abgabe außerhalb der Zulassung sollte durch einen Tierarzt abgesichert werden. Dasselbe gilt für Humanarzneimittel, solange das Tier nicht Lebensmittel liefernd ist. Ist dies der Fall, wäre die Anwendung eine Straftat. PTA und Apotheker sollten die Abgabe verweigern, wenn sie über das Anwendungsziel informiert werden.