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Hornhauspende
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»Ich will« sagen reicht

Würden mehr Menschen in Deutschland vor ihrem Tod kundtun, dass ihnen post mortem die Augenhornhaut entnommen werden kann, müssten vor dem Sehverlust stehende Menschen, die dringend eine Transplantation bräuchten nicht zu bangen, überhaupt eine Spende oder sie rechtzeitig zu bekommen.
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 05.06.2023  16:00 Uhr

Tausende Patienten und Patientinnen in Deutschland brauchen dringend eine Augenhornhaut-Spende, um wieder sehen zu können, schreibt die Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) in einer Pressemitteilung. Der Generalsekretär der DOG, Professor Dr. med. Claus Cursiefen, ruft im Namen der DOG dazu auf, dass Menschen darüber nachdenken, ob sie einer Hornhautspende zustimmen möchten, die dann nach dem eigenen Ableben das Augenlicht eines anderen Menschen zu retten vermag.

Der wesentliche Schritt ist dann, die Entscheidung für eine solche Spende den Angehörigen mitzuteilen, zur Entnahme post mortem reiche die mündliche Willensbekundung aus. »Noch besser ist die Dokumentation des Spenderwillens in einem Organspendeausweis, in dem man auch die Augenhornhautspende angeben kann«, so Cursiefen.

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