Im Ausland arbeiten |
Isabel Weinert |
12.07.2023 12:00 Uhr |
In welchem Land will ich arbeiten? Kann ich die Sprache? Welche Voraussetzungen muss ich dort erfüllen? Wichtige Fragen vor dem Job im Ausland. / Foto: Adobe Stock/iStocker
Die Vorgaben für das Arbeiten im europäischen Ausland finden sich grundsätzlich in der entsprechenden EU-Richtlinie, die auch für die EWR-Länder gilt. »PTA müssen sich aber als Allererstes darüber informieren, ob es den PTA-Beruf in ihrem Wunschland überhaupt gibt«, sagt Gregor. Denn das ist keineswegs EU-weit der Fall. So existiert das Berufsbild etwa in Österreich und Italien gar nicht. »Dort gibt es lediglich Apothekerinnen und Apotheker sowie Hilfspersonal«, so Gregor. Hat man schließlich ein entsprechendes Land gefunden, müsse man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass keine europaweiten Mindeststandards für das Berufsbild existieren und sich der Beruf in der Praxis deshalb gänzlich anders darstellen kann als in Deutschland. »Von PTA mit Master- oder Bachelorabschluss in den nordischen Ländern bis zur einfachen Hilfskraft ist alles möglich.«
Die Wahrscheinlichkeit, im Wunschland die gleichen Tätigkeiten und Regeln vorzufinden wie in Deutschland, sei entsprechend auch gering. Das gelte auch, wenn eine PTA im Ausland in einer Krankenhausapotheke oder in der Industrie arbeiten wolle. »Die deutschen PTA werden ja für die öffentliche Apotheke, für die Krankenhaus-Apotheke und für die Industrie ausgebildet. In vielen anderen Ländern braucht man jedoch für die beiden letztgenannten Arbeitsfelder eine Zusatzqualifikation«, weiß Gregor.
Sei all das geklärt, müsse man sich klarwerden, ob der Job lediglich als Praktikum gedacht oder auf Dauer angelegt sein soll. Es sei deutlich einfacher, einen Platz für ein Praktikum zu bekommen, als dauerhaft auszuwandern. »Bei der dauerhaften Umsiedlung muss man sich in vielen Ländern einem Anerkennungsverfahren unterziehen, genau wie in Deutschland«, so Gregor. Das seien diejenigen Länder, in denen der PTA-Beruf wie in Deutschland auch reglementiert sei. Das Anerkennungsverfahren bedeute viel Arbeit, ist verbunden mit Behördengängen, wobei eine große Schwierigkeit darin bestünde, herauszufinden, welches die richtige Behörde im jeweiligen Land sei. »Wenn eine englischsprachige Website existiert, ist es oft einfacher, aber sonst braucht man meistens jemanden, der einem hilft«, sagt Gregor.
Ihrer Erfahrung nach machen sich PTA, die ins Ausland möchten, über die notwendigen Sprachkenntnisse oft zu wenige Gedanken. »Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich bereits vorab gute Sprachkenntnisse anzueignen«, so Gregors Rat. Gerade auch im Hinblick auf die notwendige Fachsprache sei das elementar, wolle man wirklich eine Chance haben. Und natürlich müsse man wissen, ob der eigene Weg in die Apotheke führen soll, in die Krankenhausapotheke oder in die Industrie. Nur so wisse man vorab, ob Zusatzqualifikationen notwendig seien. Ganz wesentlich sei auch der finanzielle Aspekt: »Wer im Ausland arbeiten und Fuß fassen möchte, der muss bereit und in der Lage sein, einiges zu finanzieren.«
Was ist, wenn PTA nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren und hier wieder in der Apotheke einsteigen wollen? Brauchen sie dann eine erneute Anerkennung? Nein, sagt Gregor, hat man einmal in Deutschland die Berufserlaubnis erteilt bekommen, kann man jederzeit hierzulande in Apotheken arbeiten. »Es kann aber sinnvoll sein, einen Wiedereinsteigerkurs zu absolvieren«, sagt Gregor. Der BVpta bietet hierzu immer wieder Kurse an.