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Individuelle Lösungen für schwierige Rezepte

Der NRF-Rezepturenfinder und die NRF-Rezepturhinweise erweisen sich als gute Fundgrube, wenn ein vorliegendes Rezept mit einer wenig plausiblen oder lückenhaften Individualrezeptur beliefert werden soll. Apothekerin Dr. Sandra Barisch erklärt, wie man individuelle Lösungen findet.
Elke Wolf
18.08.2025  16:00 Uhr

Bei problematischen Individualrezepturen lohnt sich die Recherche im NRF-Rezepturenfinder und in den passenden Hinweisen, weiß der Rezeptur-Coach aus Erfahrung. Für diffizile Fälle, bei denen etwa auch der behandelnde Arzt oder die Klinikapotheke nicht so recht weiterhelfen können, finde man dort mehr Hilfestellung als bei den NRF-Vorschriften.

Die Vorschriften im NRF sind ausführlich untersucht, ihre Stabilität ist geprüft und die DAC/NRF-Kommission hat sie offiziell ins NRF aufgenommen. Die Rezepturen, die im Finder und den Hinweisen aufgeführt sind, sind vom Team des DAC/NRF mit einem Ampelsystem charakterisiert. Die Farbe rot steht für »nicht herstellbar«. Gelb bedeutet »herstellbar, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden, die in den Kommentaren zu dieser Rezeptur beschrieben sind« und grün markierte Rezepturen sind problemlos herstellbar.

Barisch erklärt im Video die Vorgehensweise an einem konkreten Beispiel. Wie macht man ein bitter schmeckendes Suspensionsgel zur oralen Einnahme mithilfe von Fruchtaromen wohlschmeckend, sodass die Akzeptanz zur Einnahme nicht leidet?

»Zur Dosierung etwa von Himbeeraroma liefert die Herstellerwebsite Angaben. In unserem Fall lautete die dortige Empfehlung »0,05 bis 0,5 %« – was natürlich ein sehr großer Bereich ist. Was Süßungsmittel betrifft, ist es schon schwieriger, konkrete Angaben zur Dosierung zu finden. Hierbei kann man sich an anderen NRF-Vorschriften mit anderen Wirkstoffen orientieren, die dieses Süßungsmittel enthalten. In unserem Fall reichten die Konzentrationen von 0,02 bis 0,1 %.« Im vorgestellten Fall entschieden sich die handelnden Akteure, Himbeeraroma in einer 0,25%igen Konzentration einzusetzen.

Die Apothekerin erklärt: »Da Süßungsmittel Hilfsstoffe sind, sind wir in der Entscheidung der Einsatzmenge relativ frei.« Auch den Patienten miteinzubeziehen und zu fragen, wie süß es denn sein soll, sei kundenorientiertes Vorgehen. »Wir haben eine Verkostung der wirkstofffreien Süßstoff- und Aroma-Verdünnungen angeboten und dann entschieden. Weil unser Patient ein Jugendlicher mit einer geistigen und körperlichen Entwicklungsstörung war, war uns die Akzeptanz des Patienten besonders wichtig.«

Zur Geschmackskorrektur von Rezepturarzneimitteln werden die drei Fruchtaromen Banane, Orange und Himbeere eingesetzt, heißt es bei DAC/NRF aktuell. Vor allem Kinder können unterschiedlich auf Aromen ansprechen, von Förderung der Einnahme bis zur Verweigerung. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Aroma auszutauschen. Bei den aromatisierten NRF-Vorschriften werden jeweils 0,1 % des Flüssigaromas verwendet. Sie haben in der Regel keinen Einfluss auf die Beschaffenheit der Zubereitung und können ohne Qualitätsverlust ausgetauscht oder gar weggelassen werden. Eventuell ist zu berücksichtigen, dass das Orangenflüssigaroma Ethanol enthält, das in geringen Mengen in das Rezepturarzneimittel eingebracht wird.

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