Ist das noch essbar oder kann das weg? |
Katja Egermeier |
25.03.2022 15:00 Uhr |
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, können die Sinne Aufschluss darüber geben, ob ein Lebensmittel weiterhin genießbar ist. / Foto: Getty Images/Highwaystarz-Photography
Vielmehr seien die meisten Lebensmittel auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinaus noch genießbar – manche Produkte sogar mehrere Monate oder Jahre. Das MHD ist erkennbar an dem Aufdruck »mindestens haltbar bis …« und bedeutet dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) zufolge, dass sich das Lebensmittel ungeöffnet und richtig gelagert mindestens bis zu diesem Datum hält und auch seine typischen Eigenschaften – Geschmack, Geruch und Nährstoffe – behält. Es könne jedoch auch danach noch lecker und gesund sein und dürfe weiterhin verkauft werden.
Um festzustellen, ob ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD tatsächlich noch genießbar ist, empfiehlt das BZfE den sogenannten Augen-Nase-Mund-Check:
Zu den Lebensmitteln, die häufig noch einige Tage oder Wochen nach dem MHD einwandfrei sind, gehören beispielsweise Milch, Joghurt oder Käse. Deutlich länger genießbar als es der Aufdruck »mindestens haltbar bis … « vorgibt, sind laut BZfE Mineralwasser, Nudeln, Reis, Zucker, Mehl oder Konserven. Diese seien oft noch Wochen, Monate oder sogar Jahre danach einwandfrei.
Doch nicht nur das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert auf verpackten Lebensmitteln über deren Haltbarkeit. Wer genau hinschaut – und das sollte man in diesem Falle –, kann auf bestimmten Produkten einen anderslautenden Hinweis entdecken: Er lautet »zu verbrauchen bis …« und muss vom MHD unterschieden werden. Denn diese Formulierung steht für das sogenannte Verbrauchsdatum und ist im Gegensatz zum MHD tatsächlich ein Wegwerfdatum.
Der Aufdruck »zu verbrauchen bis …« findet sich dem BZfE zufolge auf der Verpackung von Lebensmitteln, die schnell verderben. Dazu gehören beispielsweise rohes Fleisch, vorgeschnittene Salate oder geräucherter Fisch. Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum sollten nach dessen Ablauf nicht mehr gegessen werden. Sie könnten gefährliche Krankheitserreger enthalten, die man nicht schmeckt, riecht oder sieht, so das BZfE. Diese Lebensmittel gehören nach Ablauf des Datums in den Müll.