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»Mindestens haltbar bis …«

Ist das noch essbar oder kann das weg?

Wie heißt es so schön: Das auf Lebensmitteln abgedruckte Haltbarkeitsdatum steht für »mindestens essbar bis …« und nicht für »unmittelbar tödlich ab …«? Genauso ist es. Auch das Bundeszentrum für Ernährung weist darauf hin, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Wegwerfdatum ist.
Katja Egermeier
25.03.2022  15:00 Uhr

Vielmehr seien die meisten Lebensmittel auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinaus noch genießbar – manche Produkte sogar mehrere Monate oder Jahre. Das MHD ist erkennbar an dem Aufdruck »mindestens haltbar bis …« und bedeutet dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) zufolge, dass sich das Lebensmittel ungeöffnet und richtig gelagert mindestens bis zu diesem Datum hält und auch seine typischen Eigenschaften – Geschmack, Geruch und Nährstoffe – behält. Es könne jedoch auch danach noch lecker und gesund sein und dürfe weiterhin verkauft werden.

»Vertrauen Sie Augen, Nase und Zunge«

Um festzustellen, ob ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD tatsächlich noch genießbar ist, empfiehlt das BZfE den sogenannten Augen-Nase-Mund-Check:

  1. Sieht das Lebensmittel aus wie immer?
    Oder zeigen sich Flecken, Schädlinge, Flocken, faule, schmierige Stellen oder Schimmel ? Dann bitte wegwerfen.
  2. Riecht das Lebensmittel wie immer?
    Oder riecht es muffig, ranzig, faulig, stechend, streng, vergoren, süßlich, unangenehm? Dann bitte wegwerfen.
  3. Schmeckt das Lebensmittel wie immer?
    Oder schmeckt es sauer, ranzig, muffig, schal, untypisch bitter, verändert? Dann bitte wegwerfen.

Zu den Lebensmitteln, die häufig noch einige Tage oder Wochen nach dem MHD einwandfrei sind, gehören beispielsweise Milch, Joghurt oder Käse. Deutlich länger genießbar als es der Aufdruck »mindestens haltbar bis … « vorgibt, sind laut BZfE Mineralwasser, Nudeln, Reis, Zucker, Mehl oder Konserven. Diese seien oft noch Wochen, Monate oder sogar Jahre danach einwandfrei.

Achtung beim Verbrauchsdatum

Doch nicht nur das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert auf verpackten Lebensmitteln über deren Haltbarkeit. Wer genau hinschaut – und das sollte man in diesem Falle –, kann auf bestimmten Produkten einen anderslautenden Hinweis entdecken: Er lautet »zu verbrauchen bis …« und muss vom MHD unterschieden werden. Denn diese Formulierung steht für das sogenannte Verbrauchsdatum und ist im Gegensatz zum MHD tatsächlich ein Wegwerfdatum.

Der Aufdruck »zu verbrauchen bis …« findet sich dem BZfE zufolge auf der Verpackung von Lebensmitteln, die schnell verderben. Dazu gehören beispielsweise rohes Fleisch, vorgeschnittene Salate oder geräucherter Fisch. Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum sollten nach dessen Ablauf nicht mehr gegessen werden. Sie könnten gefährliche Krankheitserreger enthalten, die man nicht schmeckt, riecht oder sieht, so das BZfE. Diese Lebensmittel gehören nach Ablauf des Datums in den Müll.

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