Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung gefährdet |
Katja Egermeier |
06.02.2025 16:30 Uhr |
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte. Die Fortschritte im Kampf gegen diese Praxis reichen jedoch noch lange nicht aus. / © Adobe Stock/Riccardo Mayer
Die Ankündigung der USA, aus der WHO auszusteigen, sei ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, sagt Angela Bähr, Vorständin Programme bei der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Etwa 230 Millionen Frauen und Mädchen seien weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Pro Jahr kämen etwa vier Millionen Mädchen dazu, viele davon jünger als fünf Jahre. Selbst in Deutschland sind nach Angaben von Unicef etwa 100.000 Frauen und Mädchen betroffen, obwohl die Praxis hierzulande seit 2013 als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft ist und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
International arbeiten Institutionen wie Unicef, der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und eben auch die WHO im Kampf gegen die Genitalverstümmelung mit lokalen Organisationen zusammen. Bähr: »Der Austritt und bevorstehende Zahlungsstopp der USA gefährdet nicht nur bestehende Initiativen, sondern verhindert auch den dringend benötigten Ausbau von Hilfsangeboten gegen diese menschenrechtswidrige Praxis.«
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte, so etwa des Rechts auf Gesundheit und auf körperliche Unversehrtheit. Sie führt zu schwerwiegenden physischen wie psychischen Langzeitschäden – und das ohne jegliche gesundheitliche Vorteile oder medizinische Notwendigkeit, wie die DSW ausführt. Die akuten Folgen seien starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können die Betroffenen unter Problemen beim Geschlechtsverkehr, bei Schwangerschaft und Geburt, einer erhöhten HIV-Ansteckungsgefahr sowie unter psychischen Traumata leiden. Manchmal ende die Praxis auch tödlich, so die DSW.
Leider würden vor allem in Ländern, in denen die Beschneidungspraxis tief verwurzelt ist, kaum noch Fortschritte erzielt, so Bähr. Die Bekämpfung werde auch dadurch erschwert, dass die Verstümmelungen zunehmend von medizinischem Fachpersonal durchgeführt würden. Bähr findet es daher im Hinblick auf die anstehenden Wahlen in Deutschland besorgniserregend, dass die »Agenda 2030«, in der auch die weltweite Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung verankert ist, in der Hälfte der Wahlprogramme keine Erwähnung findet. Denn auch Deutschland habe sich zu diesen internationalen Entwicklungszielen bekannt.