Kassen bezahlen RSV-Impfung für Risikogruppen |
Bei Seniorinnen und Senioren ab 75 Jahren übernimmt ab sofort die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die RSV-Impfung. Im Fall von schweren Grunderkrankungen gilt dies bereits ab 60 Jahren. / Foto: Getty Images/Jelena Stanojkovic
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits am 3. September beschlossen, die Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufzunehmen. Nun wurde die angepasste Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird die Impfung gegen RSV für diese Patientengruppe zur Pflichtleistung der GKV. Der G-BA folgt damit der am 8. August veröffentlichten Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts.
Die STIKO empfiehlt die RSV-Impfung allen Erwachsenen ab 75 Jahren. Die Empfehlung gilt auch für Ältere ab 60 Jahren, die an schweren Grunderkrankungen leiden, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung einhergehen. Dazu gehören schwere Formen chronischer Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems, Diabetes mellitus mit Komplikationen, bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems sowie angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz).
Menschen ab 60 Jahren, die in Pflegeeinrichtungen leben, empfiehlt die STIKO ebenfalls die Impfung. Für alle gesetzlich Versicherten dieser Gruppen übernehmen ab sofort die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die RSV-Impfung.
Geimpft wird im Gegensatz zur saisonalen Impfung gegen Covid-19 und Influenza bei RSV nur einmalig. Nach Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollte die Impfung im Spätsommer oder Herbst erfolgen, spätestens Anfang Oktober. Die RSV-Impfung können sich Patienten am selben Termin wie die saisonale Grippeimpfung verabreichen lassen. Für die Impfung gegen RSV stehen zwei Impfstoffe zur Verfügung, die beide für Menschen ab 60 Jahren zugelassen sind: Abrysvo®, ein bivalenter, rekombinanter Impfstoff von Pfizer, und Arexvy®, eine monovalente, rekombinante adjuvantierte Vakzine von Glaxo-Smith-Kline.
Als Nächstes verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen über den Verordnungsweg, die Abrechnung und die Vergütung der Impfung. Bis die neue Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen aufgenommen ist, können sich Versicherte die Immunisierung über ein Privatrezept verordnen und danach die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Laut BZgA wurde die Bedeutung RSV-bedingter Atemwegserkrankungen bei Erwachsenen lange Zeit unterschätzt. Senioren ab 75 Jahren sind besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen tragen ebenfalls ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung.