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Arzneimittel-Richtlinie

Kassenrezepte nur noch 28 Tage gültig

Seit dem 3. Juli 2021 sind Muster-16-Rezepte (rosa Rezepte), auf denen Arzneimittel, Medizinprodukte oder Verbandmittel verordnet sind, nicht mehr einen Monat, sondern nur noch 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Beim Bedrucken ist genaues Hinschauen gefragt.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 07.07.2021  11:30 Uhr

Wiederholungsrezept rückt näher

Eine neue Rezeptart, das Wiederholungsrezept, ist ein Jahr (365 Tage) nach der Ausstellung gültig. Der Patient kann das auf diesem Rezept verordnete Arzneimittel bis zu drei weitere Male nach der ersten Einlösung erhalten. Der Arzt kennzeichnet das Rezept gemäß AMVV als Wiederholungsrezept und vermerkt, für wie viele wiederholte Abgaben das Rezept gedacht ist.

Bei Privatrezepten ist die Belieferung eines Wiederholungsrezeptes bereits möglich. Für Kassenrezepte fehlt jedoch noch eine detaillierte Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und dem Deutschem Apothekerverband (DAV). In die Arzneimittel-Richtlinie wurde das Wiederholungsrezept nun bereits aufgenommen. Als zusätzliche Vorgabe für Wiederholungsrezepte zulasten der GKV findet sich hier, dass der Arzt den Beginn der Einlösefrist separat auf dem Rezept notieren muss.

 

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