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Jodblockade

Kein Anlass für Herstellung von Jod-Zubereitungen

Die Sorge vor einem nuklearen Notfall treibt viele Menschen dazu, sich mit Jodtabletten zu bevorraten. Das merken Apotheken an einer erhöhten Nachfrage und Lieferproblemen. DAC/NRF bezieht Stellung zur rezepturmäßigen Herstellung.
Carolin Lang
14.03.2022  09:30 Uhr

Seit Anfang März steigt die Nachfrage nach Präparaten zur Jodblockade in deutschen Apotheken. Zahlreiche Stellen, darunter auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), rieten infolgedessen dringend von einer eigenständigen Einnahme ab. »Eine Selbstmedikation birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, hat aktuell aber keinerlei Nutzen«, warnte Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Aufgrund der Entfernung zur Ukraine sei außerdem nicht damit zu rechnen, dass eine Einnahme erforderlich werden könnte.

Trotz der erhöhten Nachfrage liegen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) »keine Hinweise auf eine eingeschränkte Verfügbarkeit von jodidhaltigen Arzneimitteln vor«, teilte das Institut der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) am gestrigen Donnerstag auf Nachfrage mit. Davon ausgenommen sei das Arzneimittel ›Kaliumiodid Lannacher 65-mg-Tabletten‹, für das sich »eine potenziell eingeschränkte Verfügbarkeit zeigt«, hieß es weiter. Doch sind die vorhandenen Bestände an hochdosierten Jodtabletten »ausreichend, um die Bevölkerung bei einem Kernkraftwerksunfall im Inland oder im grenznahen Ausland mit Jodtabletten zu versorgen«, heißt es seitens des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).

Erhöhte Nachfrage nach Herstellungsanweisungen

Ein Lieferdefekt anderweitig vorhandener Bestände der genannten 50-mg-Iodtabletten in der Apotheke sei deshalb kein Grund, Kaliumiodid-Zubereitungen zum Schutz vor Iod131 rezepturmäßig herzustellen, schreiben DAC und NRF. »In den letzten zwei Wochen kam es häufiger vor, dass uns Apotheken gezielt nach Herstellungsvorschlägen für entsprechende Präparate gefragt haben«, erklärte Apothekerin Antje Lein vom DAC/NRF gegenüber der PZ. »Eine unreflektierte Herstellung ist derzeit nicht angezeigt«, betonte sie weiter.

In Bezug auf Kaliumjodid seien im DAC/NRF zwei Vorschriften relevant, heißt es im zugehörigen Rezepturhinweis. Das sei zum einen die NRF-Vorschrift 20.4. Kaliumiodid-Tropfen 0,05 Prozent zur Prophylaxe des alimentären Jodmangels und Therapie der euthyreoten Struma und zum anderen die NRF-Vorschrift 28.1. Iodid-Lösung 500 mg/ml zur präoperativen Behandlung bei Morbus Basedow.

Bis vor etwa 20 Jahren gab es auch eine Vorschrift für Präparate zur Jodblockade, die NRF-Rezepturvorschrift 19.3. Kaliumiodid-Strahlenschutzlösung 1 Prozent. Doch wurde diese mit der Ergänzungslieferung 2002 gestrichen, da der Gesetzgeber mit der Kaliumjodidverordnung (KIV) Vorsorge getroffen hat. »Wir haben uns entschlossen diese Vorschrift nicht an einzelne Apotheken herauszugeben – vor dem Hintergrund, dass wir die unbedachte Herstellung nicht fördern wollen«, so Lein.

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