PTA-Forum online
Anpassung

Keine Einbußen beim Elterngeld durch die Corona-Situation

Rückwirkend zum 1. März 2020 sind Anpassungen beim Elterngeld von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Damit sollen finanzielle Einbußen, zum Beispiel aufgrund coronabedingter Kurzarbeit, vermieden werden. Eltern systemrelevanter Berufe können ihre Elterngeldmonate verschieben.
Sigrid Joachimsthaler
18.05.2020  16:00 Uhr

Um Nachteile und Unsicherheiten für berufstätige Eltern in der Covid-19-Pandemie zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Änderungen zum Bezug von Elterngeld auf den Weg gebracht. Es geht dabei um drei Aspekte:

 Wer in systemkritischen Branchen und Berufen arbeitet, kann seine Elterngeldmonate aufschieben und auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nehmen – spätestens aber zum Juni 2021. Bei mehr als einem Kind verringert sich dadurch auch nicht die Höhe des Elterngeldes.

Wenn sich während der Krise durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit die Einkommenssituation der Eltern verschlechtert, können diese Zeiten von der Berechnung des Elterngeldes ausgenommen werden. Normalerweise basiert dessen Höhe auf den vergangenen zwölf Monaten vor der Geburt.

Auch beim Partnerschaftsbonus sollen Einbußen oder Rückzahlungen entfallen, wenn die Partner aufgrund der Corona-Situation mehr oder weniger arbeiten als ursprünglich geplant.

»Diese Maßnahmen sind sehr zu begrüßen, um Eltern in dieser schwierigen Zeit nicht noch stärker zu belasten. Sie erhalten – neben der finanziellen Sicherheit – auch ein Stück mehr Flexibilität. Letzteres gilt damit aber auch für die systemrelevanten Betriebe wie die Apotheken«, kommentiert Tanja Kratt vom Vorstand der Adexa.

Änderungen gibt es auch beim Kurzarbeitergeld: Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 60 Prozent auf 70 Prozent des entgangenen Nettolohns zu erhöhen. Ab dem siebten Monat gibt es eine weitere Steigerung auf 80 Prozent. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich die Leistung von 67 Prozent auf 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 87 Prozent ab dem siebten Monat. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.

Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – und zwar bis zur Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit.

Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 31. Mai bis 31. Dezember 2020 endet, können für drei weitere Monate Leistungen beziehen. Damit sind Arbeitslose besser geschützt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa