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Angst vor Nebenwirkungen 

Kinderwunsch bei chronischen Darmerkrankungen

Während einer Schwangerschaft setzen viele Patientinnen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) ihre notwendigen Medikamente ab, da sie Nebenwirkungen, welche diese auf das ungeborenen Kind haben könnten, fürchten. Das Problem: Die Adhärenz der Therapie ist jedoch essenziell für einen günstigen Schwangerschaftsverlauf. Was können PTA und Apotheker raten? 
AutorKontaktPZ
AutorKontaktKerstin A. Gräfe
Datum 02.03.2021  12:45 Uhr

Nahezu alle verfügbaren Wirkstoffe zur Behandlung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa haben keine Zulassung für die Behandlung während einer Schwangerschaft. Dennoch werde für die meisten etablierten Medikamente kein erhöhtes Risiko für das ungeborene Kind angenommen, schreiben Professor Dr. Axel Dignass und Doktorandin Sibylle Honus vom Agaplesion Markus Krankenhaus Frankfurt am Main in ihrem Beitrag »CED und Schwangerschaft« in der aktuellen Ausgabe der DPhG-Mitgliederzeitschrift »Pharmakon«. Ausnahmen sind Methotrexat und Thalidomid, die beide in der Schwangerschaft streng kontraindiziert sind. Die Autoren zeigen in dem Artikel die Datenlage zu gängigen Wirkstoffen in der CED-Behandlung auf.

Der Einsatz von Aminosalicylaten wie Sulfasalazin und Mesalazin werde in der Schwangerschaft als sicher angesehen. In einer Metaanalyse konnte keine signifikant erhöhte Rate an kongenitalen Fehlbildungen, Totgeburten, Spontanaborten, Frühgeburten oder niedrigem Geburtsgewicht gefunden werden. Da Sulfasalazin als Folsäureantagonist wirke, werde jedoch eine ausreichende Substitution empfohlen (2 mg Folsäure täglich). Zudem stehe mit Mesalazin eine sichere Alternative zur Verfügung, die bevorzugt werden sollte.

Langjährige Erfahrung bestehe auch für den Einsatz von Glucocorticoiden, die bei einem akuten Schub in der Schwangerschaft als Mittel der Wahl gelten. Ein geringfügig erhöhtes Risiko für eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte nach Steroidexposition im ersten Trimester könne bis dato nicht ausgeschlossen werden. Die Autoren erachten jedoch das Risiko eines nicht behandelten Schubes als größer. Eine weitere potenzielle Nebenwirkung ist eine Nebennierenrindensuppression oder -insuffizienz beim Neugeborenen. Dies ist den Autoren zufolge eine seltene Komplikation, die vor allem bei hoch dosierter Therapie im letzten Trimester auftreten kann. Vor der Entbindung sollten der Gynäkologe und Kinderarzt dahingehend informiert werden.

Der Einsatz von Thiopurinen in der Schwangerschaft gelte heutzutage als sicher. Aufgrund der geringen Erfahrung sollte jedoch der aktive Metabolit von Azathioprin, 6-Thioguanin-Nukleotid, nicht in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Daten zum Einsatz der Calcineurin-Inhibitoren Tacrolimus und Ciclosporin stammten fast ausschließlich aus der Transplantationsmedizin. Die Autoren empfehlen den Einsatz nur im Fall eines steroidrefraktären Schubes in ausgewählten Zentren.

Biologika gelten als sicher

Etwa 10 bis 20 Prozent der CED-Patienten werden derzeit in Deutschland mit Biologika behandelt. Zugelassen sind hierzulande Infliximab und Adalimumab zur Behandlung von Morbus Crohn (MC) und Colitis ulcerosa (CU) sowie Golimumab in der Indikation CU. Die größte klinische Erfahrung, auch während der Schwangerschaft, bestehe im Einsatz von Infliximab, schreiben die Autoren. Die Datenlage für Golimumab sei sehr begrenzt. Insgesamt sei der Einsatz von TNF-Antikörpern in der Schwangerschaft als sicher einzustufen.

Seit 2014 steht der Integrin-Antagonist Vedolizumab für die Behandlung der CED zur Verfügung. Die klinische Erfahrung mit dem Einsatz in der Schwangerschaft sei weniger groß als die mit TNF-Antikörpern. Am umfangreichsten seien die Daten der CONCEIVE-Studie, in der Vedolizumab mit TNF-Antikörpern beziehungsweise Standardtherapie verglichen wurde. Hierbei zeigte sich in der Vedolizumab-Gruppe kein erhöhtes Risiko für Spontanaborte, Fehlbildungen oder Frühgeburtlichkeit.

Für den Interleukin-12/Interleukin-23-Antikörper Ustekinumab, der bei MC und CU eingesetzt werden darf, liegen zum Einsatz in der Schwangerschaft nur wenige Daten vor. Die Entscheidung über eine Ustekinumab-Therapie während der Schwangerschaft sollte in Rücksprache mit der Patientin und unter Aufsicht erfahrener Spezialisten erfolgen. Daten zur Auswirkung der intrauterinen Ustekinumab-Exposition auf die kindliche Entwicklung nach Geburt liegen bisher nicht vor.

Seit 2017 ist der Januskinase-Inhibitor Tofacitinib zur Behandlung der CU zugelassen. Zwar zeigten Daten in der Behandlung rheumatischer Erkrankungen sowohl bei maternaler als auch paternaler Exposition keinen Hinweis auf eine erhöhte Fehlbildungs- oder Spontanabortsrate. Dennoch gelte Tofacitinib derzeit als kontraindiziert während der Schwangerschaft und sollte vier bis sechs Wochen vor Konzeption abgesetzt werden.

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