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Spironolacton-Suspension

Klümpchen vermeiden

Die PTA Gabi Galenik findet morgens ein Rezept mit einer Rezeptur im Labor liegen. Es handelt sich um eine Spironolacton-Suspension zum Einnehmen, die die Patientin am Nachmittag abholen will. Gabi erinnert sich, dass sie vor ein paar Jahren schon einmal diese Suspension hergestellt hat. Damals hatte sie Schwierigkeiten bei der Herstellung, weil sich Klümpchen bildeten, die sie nicht beseitigen konnte.
Andreas Melhorn
25.11.2022  08:30 Uhr
Klümpchen vermeiden

Spironolacton ist ein kaliumsparendes Diuretikum. Das Rezept ist für ein Kleinkind ausgestellt. In der Pädiatrie wird Spironolacton häufig bei Herzinsuffizienz eingesetzt. Die Dosierung wird individuell festgelegt. Auf dem Rezept ist keine Dosierung angegeben. »DJ« reicht nicht aus. Gabi notiert sich, dass sie in der Klinik, die das Rezept ausgestellt hat, anruft, um die Dosierung zu erfragen.

Aerosil® wird zugesetzt, um zu gewährleisten, dass sich die Suspension aufschütteln lässt. Ohne den Hilfsstoff backt das Pulver zusammen, wenn es sich absetzt. Auch die Mikrokristalline Cellulose unterstützt das Aufschütteln.

Die Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC ist eine Stammzubereitung (Vorschrift S.52. im DAC/NRF). Sie besteht aus Hydroxyethylcellulose 10000, Glucose-Monohydrat, Citronensäure und Wasser und ist mit Kaliumsorbat konserviert. Die Citronensäure erniedrigt den pH-Wert, damit das Kaliumsorbat antimikrobiell wirken kann. Die Hydroxyethylcellulose erhöht die Viskosität und das Glucose-Monohydrat wird zugesetzt, um den Geschmack zu korrigieren. Die Haltbarkeit der Grundlage wird im DAC/NRF mit sechs Monaten angegeben. Gabi schaut in der Taxe nach und freut sich zu sehen, dass die Grundlage fertig bestellt werden kann und glücklicherweise sogar lieferbar ist.

Andere Konzentration

Sie sucht über die Webseite des DAC/NRF und findet die standardisierte Rezepturvorschrift »Spironolacton-Suspension 5 mg/mL (NRF 26.5.)«. Die Konzentration der Suspension ist hier mit 5 mg/mL angegeben. Da gelöste Glucose Einfluss auf die Dichte einer Lösung hat, entsprechen 100 mL der Saftgrundlage nicht 100 g. Die Vorschrift gibt an, dass bei der Herstellung von 100 mL auf 104,2 g aufgefüllt werden soll. Laut Rezept soll auf 100 g aufgefüllt werden, was zu einer etwas anderen Konzentration führen würde. Da Gabi sowieso in der Klinik anrufen muss, notiert sie gleich mit, ob das Absicht ist oder eigentlich die standardisierte Vorschrift mit einer Konzentration von 5 mg/mL hergestellt werden soll. Gabi schaut sich die Vorschrift etwas genauer an und stellt fest, dass hier keine mikrokristalline Cellulose verarbeitet werden soll – eine weitere Abweichung vom Rezept. Sie sucht erneut auf der Webseite des DAC/NRF und findet einen Rezepturtipp, der erklärt, dass sich die Rezepturzusammensetzung geändert hat. Durch eine neue Herstellungstechnik kann auf die Mikrokristalline Cellulose verzichtet werden. Gabi geht davon aus, dass die Herstellung damit einfacher wird, als sie es in Erinnerung hat.

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