Kohlenmonoxid, die unterschätze Gefahr |
Kaminöfen sind schick und behaglich, können jedoch gefährlich werden. Um das Entstehen und die Ausbreitung von Kohlenmonoxid zu verhindern, müssen sie sachgemäß installiert, gehandhabt und jährlich überprüft werden. / Foto: AdobeStock/Alena Ozerova
Bei einer Befragung von mehr als 1000 Menschen im Auftrag des BfR gaben zwar 82 Prozent an, schon von einer Kohlenmonoxidvergiftung gehört zu haben. Fälschlicherweise dachten jedoch 41 Prozent, ein Rauchmelder alarmiere bei zu hoher Konzentration. 44 Prozent nahmen irrtümlich an, man können das Gas riechen und 34 Prozent vermuteten zu unrecht, es sei an grau-schwarzem Rauch erkennbar. Laut BfR hatten zwar 90 Prozent der Befragten wie gesetzlich vorgeschrieben einen Rauchmelder installiert. Doch nur 15 Prozent hatten auch einen Kohlenmonoxidmelder, der keine Pflicht sei, heißt es in dem BfR-Report, der im »Bundesgesundheitsblatt« veröffentlicht ist.
Kohlenmonoxidmelder sind keine Pflicht und damit eher die Ausnahme in Privathaushalten. Dabei sind sie wegen des geschmacks- und geruchsneutralen Kohlenmonxids besonders nützlich. / Foto: Adobe Stock/KingmaPhotos
Das gefährliche Atemgift könne etwa aus gelagerten Holzpellets, Shishas und mit Gas betrieben Geräten ausströmen und dann vor allem in geschlossenen Räumen zur Gefahr werden. Erste Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung seien Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen. Später könnten Herzrasen, Bewusstseinsstörungen und Muskelschwäche hinzukommen. Diese Beeinträchtigungen können Betroffene daran hindern, den Raum zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen nicht zwangsläufig zum Tod, sind jedoch qualvoll und können neuropsychische Spätfolgen, wie zum Beispiel Angst- und Bewegungsstörungen, nach sich ziehen. Vergiftungen können jedoch auch zum Erstickungstod führen. Kohlenmonoxid bindet sich stark an den Sauerstofftransporter Hämoglobin und mindert somit die Sauerstoffversorgung im Körper.
Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe. Es kann sich auch in Räumen ausbreiten, wenn etwa Ofenabzüge oder gasbetriebene Geräte defekt seien oder mit Holzkohle gegrillt wird. Das BfR warnt davor, Heizpilze oder Notstromaggregate in Innenräumen zu nutzen. Nötig seien jährliche Inspektion von Kaminen, Heiz- oder Kachelöfen sowie mit Gas betriebenen Geräten.