Kommt die Digitaloffensive? |
Telemedizinische Angebote sollen nach dem Willen der Koalition ausgebaut werden. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Hotels buchen, Geld überweisen, einkaufen: Vieles im Alltag läuft längst elektronisch. Arztbefunde und Verschreibungen für Patienten gibt es aber meist auf Papier. Damit die immer noch schleppende Digitalisierung endlich Fahrt aufnimmt, will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verschiedene Projekte vorantreiben: Zum einen soll das E-Rezept bis Anfang 2024 auf breiter Front in Praxen verfügbar sein, zum anderen sollen alle Versicherten bis Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, es sei denn, sie lehnen dies aktiv ab. Details zu den Plänen finden sich in einem Gesetzesentwurf (»Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens« – Digital-Gesetz).
Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärzte verpflichtend werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen, heißt es in dem Entwurf. Die Praxen sollen dafür schrittweise umstellen. Ein Start in größerem Stil hatte sich mehrmals verzögert, unter anderem wegen technischer oder datenschutzrechtlicher Probleme. Ursprünglich bestand die Verpflichtung für Praxen bereits ab Anfang 2022.
Den Durchbruch soll ein neuer, einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte bringen: die elektronische Gesundheitskarte. In vielen Apotheken ist es bereits möglich, die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät zu stecken und damit das E-Rezept einzulösen. Bis Ende Juli 2023 sollen 80 Prozent der Apotheken diesen zusätzlichen Weg anbieten können. Davor waren E-Rezepte schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten Code verfügbar.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte jedoch Bedenken geäußert, dass vom 1. Juli an gleich in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten. Voraussetzung ist unter anderem ein spezielles Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens.
Zum Schutz der sensiblen Daten sollen die Verwaltung und Zuweisung von E-Rezepten laut Entwurf über den E-Rezept-Fachdienst in der Telematik-Infrastruktur (TI) erfolgen. Zugleich sollen Ärzte den E-Rezept-Code (Token) auch außerhalb der TI übermitteln dürfen, »wenn dieser Zugangsweg dem Stand der Technik entspricht«.
Die freie Apothekenwahl der Versicherten dürfe nicht eingeschränkt werden, heißt es im Entwurf. So dürften keine Apotheken oder Gruppen von Apotheken bevorzugt angeschlossen oder für die Versicherten zugänglich gemacht werden. Zudem müssten die Zuweisungs-, Absprache- und Makelverbote eingehalten werden.
Für die bereits 2021 als freiwilliges Angebot gestarteten E-Akten soll ein Neustart kommen. Sie sind ein persönlicher Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente – und sollen Patienten im Prinzip ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Die gebündelten Informationen sollen unter anderem auch Wechselwirkungen und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Das Problem ist nur, dass noch nicht einmal ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine E-Akte hat. Erklärtes Ziel der Regierung ist nun, bis 2025 auf 80 Prozent hochzukommen.
Dafür will die Koalition auf das Prinzip »Opt-out« setzen: Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten breit über die E-Akte informieren und bis 15. Januar 2025 automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, die Person widerspricht aktiv. Abrufbar sein soll die Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über eine Kassen-App. Was Ärzte in die Akte einstellen und wer worauf zugreifen kann, sollen Versicherte selbst festlegen können. Auch E-Rezepte sollen integriert werden können.
Die Krankenkassen sollen künftig eigene E-Rezept-Apps anbieten dürfen, über die die Versicherten auf die Verordnungen zugreifen und diese einlösen können – so sieht es der Referentenentwurf vor. Alternativ können sie ihren Versicherten den Zugriff auf das E-Rezept ermöglichen, indem sie die bereits existierenden digitalen Strukturen zur Nutzung der E-Patientenakte um diese Funktion erweitern. Bei beiden Optionen – der EPA-App oder der Kassen-E-Rezept-App – müssen die Kassen sicherstellen, dass die Anwendung »dieselben technischen Anforderungen sowie Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben berücksichtigt, die die Gesellschaft für Telematik für die von ihr angebotene E-Rezept-App festgelegt hat«, heißt es im Entwurf.
Die Kassen werden zudem verpflichtet, ihre Versicherten über die Besonderheiten des E-Rezepts zu informieren. Damit die E-Rezepte elektronisch übermittelt werden können, sollen die Kassen den Versicherten einen Freischaltcode ausstellen.
Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber auch erreichen, dass die Videosprechstunden breiter eingesetzt und leichter genutzt werden können. Die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit soll aufgehoben werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Patienten künftig Anspruch auf »assistierte Telemedizin« haben. Apotheken können diese Leistung anbieten, müssen es aber nicht. Dabei sollen die Teams die Versicherten vor allem unterstützen, ambulante telemedizinische Leistungen zu nutzen und sie vor Ort anleiten, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten.
Aber auch einfache medizinischer Routineaufgaben sollen Apotheken anlässlich einer telemedizinischen Leistung, beispielsweise einer Videosprechstunde, erbringen können. Details zu diesem Angebot und zur Vergütung der neuen Leistung sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband vereinbaren.
Wie schnell das Digitaltempo anzieht, dürfte auch vom Vertrauen der Menschen in den Umgang mit den sensiblen Daten abhängen – und von der Umsetzung. Die E-Akte werde nur Einzug in den Praxisalltag finden, wenn sie nicht leer bleibe, mahnte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Daher müssten alle Akteure im Gesundheitswesen verpflichtet sein, Daten einzuspielen.
Viele Mediziner seien aber nach wie vor frustriert, weil Anwendungen nicht stabil funktionieren, hatte Ärztepräsident Klaus Reinhardt deutlich gemacht. Und Praxen und Kliniken seien »keine Versuchslabore für unausgereifte Technik«. Um Fortschritte genauer im Blick zu haben, soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung ab 2024 quartalsweise über den Anteil von E-Rezepten berichten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.