Kosmetika in Rezepturen |
Zunächst sollte recherchiert werden, ob der Kosmetika-Hersteller ein Analysezertifikat für das Präparat hinterlegt hat. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Neben der Verwendung von Fertigarzneimitteln kommen in der Apotheke häufig Rezepturen vor, in denen Kosmetika verwendet werden (müssen). Hier sind die Anforderungen deutlich höher als beim Einsatz von Fertigarzneimitteln – denn Kosmetika werden nach der Kosmetik-Verordnung hergestellt und haben mitunter keine pharmazeutische Qualität.
Was rechtlich beachtet werden muss, welche Prüfungen verpflichtend sind und wie die eingesetzten Kosmetika auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen, erfahren Sie im aktuellen Rezeptur-Quickie »Kosmetika in Rezepturen – was geht, was geht nicht?«.
Die Rezeptur-Quickies sind auf dem Youtube-Kanal des PTA-Forums und in der Serie Rezeptur-Videos zu sehen. Wer einen Blick hinter die Kamera werfen möchte, kann in unserer Reportage zum Filmdreh nachlesen, wie die Rezeptur-Quickies entstanden sind.