Kosmetika mit Weizenextrakten besser meiden? |
Katja Egermeier |
20.02.2023 15:30 Uhr |
Extrakte aus Weizen sind eigentlich wertvolle Wirkstoffe in Kosmetika. Wer jedoch beim Verzehr des Korns bereits allergisch reagiert, sollte beispielsweise Weizenproteine auch in Hautpflegeprodukten meiden. / Foto: Getty Images/primipil
Grundsätzlich seien Weizenextrakte wertvolle und gut verträgliche Wirkstoffe in kosmetischen Produkten, so der DAAB. Dabei müsse zwischen Weizenproteinen und Weizenkeimöl unterschieden werden. Während Weizenkeimöl keine Rolle als Kontaktallergen spiele und daher nicht gemieden werden müsse, könne Weizenprotein in Kosmetika eine sensibilisierende Wirkung haben und allergische Reaktionen auslösen.
Hydrolysierte Weizenproteine kommen in Kosmetika als Emulgatoren und Stabilisatoren zum Einsatz. Die Verwendung wurde dem DAAB zufolge zum Schutz der Verbraucher in der EU inzwischen reglementiert, sodass seit Ende 2018 in kosmetischen Produkten nur noch hydrolysierte Weizenproteine mit einem bestimmten Höchstwert (maximal 3,5 kDA für die mittlere Masse) erlaubt sind.