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Ab Mitte Dezember

Kostenlose FFP2-Masken aus der Apotheke

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus will die Bundesregierung mehr als 27 Millionen Bundesbürger mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken ausstatten. Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankungen sollen ab Mitte Dezember jeweils 15 FFP2-Masken erhalten – in Apotheken. Die Ausgabe soll noch im Dezember starten.
dpa
09.12.2020  15:25 Uhr

In einem ersten Schritt sollen sich Über-60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder einer Risikoschwangerschaft drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Spahns Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein. Die Verordnung aus Spahns Ressort zu den Masken soll am 15. Dezember in Kraft treten.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen weitere zwölf Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von 2 Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.

Wer hat Anspruch auf die kostenlosen FFP2-Masken?

Die Krankenkassen überprüfen einen Anspruch und schicken dann die Coupons. Anspruch sollen in Deutschland wohnende Menschen haben, die das 60. Lebensjahr vollendet oder eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren haben:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung
  • Asthma bronchiale
  • chronische Herz- oder Niereninsuffizienz
  • zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen
  • Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen
  • Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Risikoschwangerschaft

Nicht vor Mitte Dezember

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist darauf hin, dass die Regelungen »frühestens« ab dem 15. Dezember gelten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte dazu: »Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen. Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, in seine Stammapotheke zu gehen. Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.«

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