Krank im Urlaub – was tun? |
Tritt eine Krankheit während eines Auslandsurlaubs auf, gelten besondere Mitteilungspflichten. / © Getty Images/frantic00
Erkranken Angestellte während ihres Urlaubs, verlieren sie die jeweiligen Tage nicht automatisch. Sobald eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit nachweislich einschränkt, gelten diese Tage nicht als Erholungsurlaub – sie dürfen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erkrankung der Apothekenleitung unverzüglich gemeldet und durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nachgewiesen wird – anders als bei einer Erkrankung außerhalb des Urlaubs bereits ab dem ersten Tag.
Tritt die Krankheit während eines Auslandsurlaubs auf, gelten besondere Mitteilungspflichten. Angestellte müssen Chefin oder Chef sofort informieren – und zwar über die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung sowie die aktuelle Aufenthaltsadresse. Die Mitteilung sollte möglichst telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nach der Rückkehr ist das Original der ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Nur wenn alle formellen Anforderungen erfüllt sind, wird der Urlaub für die Dauer der Erkrankung gutgeschrieben. Weitverbreitet ist die Annahme, dass Reisen während einer Krankschreibung grundsätzlich verboten sind. Das stimmt so aber nicht. Entscheidend ist allein, ob die Reise der Genesung schadet oder sie unterstützt. Ein Langstreckenflug mit hohem Fieber oder eine Fernreise bei akuten Rückenbeschwerden sind meist unzulässig. Anders verhält es sich, wenn etwa ein Aufenthalt am Meer die Genesung von Atemwegserkrankungen fördert oder ein Besuch bei Angehörigen aufgrund psychischer Belastungen hilfreich ist.
Wer unsicher ist, sollte ärztlichen Rat einholen – und sich die Unbedenklichkeit der Reise schriftlich bestätigen lassen. Auch der Apothekenleitung gegenüber empfiehlt sich eine transparente Kommunikation, um Konflikte oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Auch im aktuellen Podcast von Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen geht es um den Urlaubsanspruch sowie dessen Durchsetzung im Apothekenalltag. Bevor man in die schönsten Wochen des Jahres starten kann, gibt es einiges zu bedenken:
Auch wer schon Ferien macht, ist nicht immer gefeit vor arbeitsrechtlich relevanten Situationen, zum Beispiel: Kann die Apothekenleitung mich aus dem Urlaub zurückholen? Auf diese und weitere Fragen geht die Leiterin der Adexa-Rechtsabteilung in der aktuellen Folge ein. Der Adexa-Podcast »ArbeitsgeRECHT für die Apotheke« kann zum Beispiel bei Spotify abonniert werden.
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