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Kritik am PTA-Reformgesetz

Nachdem das Bundeskabinett den aktuellen Entwurf für das PTA-Reformgesetz beschlossen hat, soll dieser nun durch die Instanzen gejagt und »durchgewunken« werden. Hiergegen wehrt sich der BVpta, denn der Gesetzentwurf bringt nichts Neues und lässt zwingend erforderliche Änderungen unberücksichtigt.
Bettina Schwarz
26.09.2019  14:00 Uhr

In einem Schreiben an die Gesundheitsministerien der Länder erläuterte der BVpta die aus seiner Sicht notwendigen Änderungen. Zu den Änderungen gehören zum einen die Widerspiegelung der erforderlichen Struktur und des Inhalts der Ausbildung gemäß dem neuen Berufsbild und dem im Berufsgesetz neu formulierten Ausbildungsziel.

Außerdem ist eine Verlängerung der Ausbildungsdauer auf mindestens drei Jahre aus Sicht des Verbandes unumgänglich. Und nicht zuletzt müssen diejenigen Tätigkeiten, die in Delegation des Apothekers von PTA künftig übernommen werden sollen, mit einem staatlich reglementierten Berufsabschluss fixiert sein.

Mit dem Gesetz in seiner jetzigen Form lassen sich die selbst gesetzten Ziele – Zukunftsfähigkeit des Berufs, kompetente Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und Attraktivitätssteigerung von Beruf und PTA-Ausbildung – nicht erfüllen.

Hierzu zwei Beispiele: Zum einen soll die Ausbildungsvergütung wie bislang erst im letzten Halbjahr der Ausbildung gezahlt werden. Dabei hängt die Entscheidung von potenziellen Bewerbern für die Ausbildung gerade von diesem Kriterium in nicht unerheblichem Maße ab – nur einer der Gründe, weshalb Ausbildungsplätze in Schulen aufgrund der geringen Attraktivität des Berufes schon heute unbesetzt bleiben.

Das zweite Kritikpunkt betrifft die Ausbildungsdauer. Bereits heute sinkt das Niveau der Abschlussprüfung, und viele PTA-Anwärter bestehen trotz Wiederholungsmöglichkeit die staatliche Prüfung nicht. Die nun geplante, über das Maß verdichtete Ausbildung wird diese Situation noch weiter und gravierend verschärfen. Auch deshalb hatten die Befragten in einer anonymisierten Umfrage unter PTA-Lehrkräften zu über 68 Prozent eine Ausbildungsdauer von drei Jahren favorisiert.

Darüber hinaus sieht der BVpta auch beim Thema Berufsfähigkeit Änderungsbedarf. Ob PTA »ohne Aufsicht« des Apothekers Arzneimittel herstellen, Verschreibungen beliefern und Selbstmedikationswünsche erfüllen, darf nicht in die Hände einer Individualentscheidung einzelner Apotheker gelegt werden oder an nicht staatlich reglementierte, selbst zu finanzierende Fortbildungen geknüpft sein. Der Willkür würde so Tür und Tor geöffnet. Bei einem Wechsel von Apotheke oder Apothekenleitung würde die bereits erworbene und praktizierte Befugnis erlöschen – eine unangemessene Einschränkung der Berufsausübung. Daher muss die Berufsfähigkeit durch ein staatliches Abschlussprüfungsverfahren reglementiert und somit gesichert sein: Nach Ausbildungsabschluss müssen alle im Berufsbild beschriebenen Tätigkeiten auszuführen sein dürfen. Dieses Ziel wird nach dem gegenwärtigen Entwurf der neuen Ausbildungsverordnung verfehlt.

Auch inhaltlich gibt es Kritik. Zeit für die Erlangung von Kenntnissen für neue Tätigkeitsfelder, wie beispielsweise die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit oder die Nutzung digitaler Hilfsmittel, sollen durch Streichung und Kürzung anderer Fächer gewonnen werden, die wiederum Grundlage des Verständnisses für die Gesamtthematik sind. Sollten Kürzungen gewollt sein, müssten in der Folge die Rahmenbedingungen bis hin zur Apothekenbetriebsordnung entsprechend angepasst werden. Denn werden bestimmte Themen weder vermittelt noch durch staatliche Prüfungen nachgewiesen, können PTA für derartige Aufgaben nicht mehr als fachkundiges Personal eingesetzt werden. So gibt es kein Mehr, sondern ein Weniger – sowohl an Qualität als auch an Quantität.

Aus diesen vielfältigen Gründen fordert der BVpta die Länderministerien eindringlich dazu auf, das PTA-Reformgesetz nicht durchzuwinken, sondern es genau zu analysieren und die PTA in ihrem gut begründeten Streit für ein wirklich neues Berufsgesetz im anstehenden Bundesratsverfahren zu unterstützen. 

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