Kurzarbeit erhöht den Steuersatz |
Draufzahlen oder Geld zurückbekommen, das kommt bei Kurzarbeit darauf an, wie viel man arbeitet. / Foto: Adobe Stock/fotomek
Ob daraus eine Nachforderung oder eine Rückerstattung resultiert, zeigt sich aber oft erst später. »Bezieht ein Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum zu 100 Prozent Kurzarbeitergeld, ohne also noch stunden- oder tageweise die Woche zu arbeiten, ergibt sich fast immer eine Erstattung«, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Anzumerken ist: Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld erhält, muss eine Steuererklärung abgeben, und zwar bis 31. Juli 2021. Wer sich von Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberatern unterstützen lässt, hat bis Ende Februar 2022 Zeit.
Weitere Änderungen betreffen Rentnerinnen und Rentner im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Sie können deutlich mehr hinzuverdienen als bisher. Für 2020 wurde die Grenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung der Rentenzahlung. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder das bekannte Limit.
Diese Regelung gilt für Bestands- und Neurentner sowie auch bei vorgezogenem Renteneintritt (Frührentner). Ausgenommen sind allerdings Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Keine Frage, das Steuerrecht ist komplex. Deshalb hat Adexa hat mit dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Adexa-Mitglieder und ihre Familienangehörigen können – ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr – Mitglied in einem der bundesweit über 300 Lohnsteuerhilfevereine des BVL werden und dann deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in einer von rund 9000 Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Halten Sie am besten Ihre Adexa-Mitgliedsnummer bereit. Kontakt und Beratungsstellensuche unter www.bvl-verband.de
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