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Erreger im Wasserdampf
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Legionellen – Gefahr aus dem Duschkopf

Über Wasserdampf in Duschen, Whirlpools oder an Wasserhähnen eingeatmete Legionellen können schwere Lungenentzündungen verursachen. Um das zu vermeiden, ist eine fachmännische Installation, Nutzung und Kontrolle der Wasserrohre wichtig.
AutorKontaktJudith Schmitz
Datum 23.06.2021  12:00 Uhr

Seit Einführung der Meldepflicht gibt es in Deutschland und auch weltweit kontinuierlich steigende Fallzahlen an Legionellosen. Wurden in Deutschland 2015 noch 1,1 Legionärskrankheiten pro 100.000 Erkrankungen gemeldet, lag die durchschnittliche Fallzahl 2019 schon bei 1,9. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Umweltbundesamtes liegt dies vermutlich nicht nur an einer verbesserten Fallerkennung, sondern auch an einer älter werdenden Bevölkerung und sich ändernden klimatischen Bedingungen. Das Zusammentreffen von hohen Temperaturen und vermehrtem Niederschlag scheint mit einem erhöhten Auftreten von Legionärskrankheit assoziiert zu sein.

Aber der Reihe nach: Legionellen sind weit verbreitete gramnegative aerobe Stäbchenbakterien, die in Süßwasser (Oberflächen- und Grundwasser) sowie in Feuchtbiotopen wie feuchten Böden, Mischerde für Topfpflanzen, Humus und Kompost vorkommen. Während sie sich bei Temperaturen unter 20 °C kaum vermehren, liefern ihnen Temperaturen zwischen 25 und 45 °C ideale Wachstumsbedingungen. Wassertemperaturen über 55 °C hemmen ihr Wachstum, solche über 60 °C töten sie.

Infektiologisch relevant sind Legionellen laut RKI in technischen Einrichtungen wie offenen Rückkühlwerken, Kläranlagen und Wassersystemen wie Duschen und Wasserhähnen sowie in Whirlpools, wenn sich dort mit Legionellen kontaminierte Aerosole bilden, die der Mensch einatmet. Gute Bedingungen für eine Legionellenvermehrung bestehen an Oberflächen, die mit Wasser benetzt sind wie Rohre, Armaturen und Klimaanlagen. Ein Legionellenrisiko besteht bei nicht nach den Regeln der Technik gebauten und verwendeten (etwa zu niedrige Warmwassertemperatur), wenig genutzten (Totleitungen, stehendes Wasser – etwa auch in Feuerlöschleitungen) und schlecht gewarteten Wasserleitungen.

Legionärskrankheit und Pontiac-Fieber

Zwei verschiedene Erkrankungen durch Legionellen sind bekannt: die Legionärskrankheit (mit Pneumonie) und das Pontiac-Fieber, eine grippeähnliche Erkrankung. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nur in einem Fall beschrieben.

Die Legionärskrankheit ist eine schwere Form der Lungenentzündung (Legionellen-Pneumonie), die sich klinisch nicht von anderen Formen unterscheidet. Verwirrtheit, Abdominalschmerzen oder Durchfälle können auftreten. Viel seltener ist die (Mikro-)Aspiration von kontaminiertem Wasser, das versehentlich in die Luftröhre statt in die Speiseröhre gelangt. Magensäure hingegen tötet die Erreger ab. Ansteckungen geschehen überwiegend daheim oder im beruflichen Umfeld, aber auch auf Reisen etwa im Hotel oder im Krankenhaus und Pflegeheim. Laut RKI treten die meisten Erkrankungen vereinzelt und vermutlich durch den Kontakt mit kontaminiertem Trinkwasser auf.

Von der Legionärskrankheit betroffen sind vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, Menschen mit Grunderkrankungen wie Diabetes oder chronischen Herz-/Lungenerkrankungen, Raucher und ältere Menschen. Tödlich verläuft die Legionärskrankheit bei etwa fünf bis zehn Prozent der Patienten. Eine Lungenentzündung durch Legionellen muss laut RKI immer mit wirksamen Antibiotika und meistens im Krankenhaus behandelt werden.

Beim Pontiac-Fieber handelt es sich quasi um einen milden Verlauf der Legionärskrankheit, es ist ein akuter fiebriger Infekt ohne Lungenentzündung. Häufige Symptome sind Kopf- und Gliederschmerzen, Thoraxschmerzen und ein trockener Husten. Die Behandlung erfolgt symptomatisch, ohne Antibiotika. Die Patienten erholen sich in der Regel innerhalb weniger Tage. Todesfälle sind nicht bekannt.

So beugt man vor

PTA-Forum hat bei Benedikt Schaefer vom Umweltbundesamt (UBA) und Hanna Wippermann vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) Sicherheitsmaßnahmen erfragt, wie man einer massenhaften Legionellenvermehrung zu Hause am besten vorbeugt.

  • Prinzipiell sollten immer möglichst kurze Leitungen verlegt werden. Dabei auf die fachmännisch richtige Leitungsführung (zum Beispiel nicht neben der Fußbodenheizung) und auf die richtige Dämmung achten, damit sich das Kaltwasser in den Leitungen nicht erwärmt. Die Errichtung der Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an ihr sollten nur durch ein Wasserversorgungs- oder Installationsunternehmen erfolgen, das in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.
  • Die Regler-Temperatur muss in einem Haus mit zentraler Wassererwärmung am Trinkwassererwärmer auf mindestens 60 °C eingestellt sein (60 °C am Speicheraustritt). Die Warmwassertemperatur im Leitungssystem darf an keiner Stelle unter 55 °C liegen. Auch Durchlauferhitzer sollten auf 55 °C eingestellt werden. Ein Verbrühungsschutz an der Armatur – etwa in Kindergärten oder Pflegeheimen – kann Verbrühungen verhindern. Kaltwasser sollte kalt bleiben.
  • Vorbeugend meidet man am besten Leerstand und Stagnation. Dazu Wasserleitungen regelmäßig nutzen, Absperren beziehungsweise Abtrennen von nicht genutzten Leitungen, um Totstränge zu vermeiden. Duschköpfe und Strahlregler regelmäßig reinigen und entkalken. Mehrere Minuten heißes Wasser durch den Duschkopf fließen lassen, wenn die Dusche längere Zeit nicht gebraucht wurde. Dabei Fenster öffnen und sich vom Duschbereich fernhalten.

Wasseruntersuchung bei Verdacht und gewerblicher Nutzung

Wird eine Legionellenverkeimung der Trinkwasserinstallation vermutet, sollte dies von einem Labor untersucht werden, das gemäß § 15 Absatz 4 der Trinkwasserverordnung zugelassen ist. Unabhängig davon gilt für Großanlagen mit Warmwasserspeichern mit mehr als 400 Litern Inhalt oder einem Wasservolumen von mehr als 3 Litern zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle laut Trinkwasserverordnung eine Untersuchungspflicht.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen generell nicht zu den Großanlagen, sodass für diese keine routinemäßige Untersuchung laut Trinkwasserverordnung gefordert wird. Bei gewerblicher Nutzung, also etwa Vermietung müssen diese Trinkwasserinstallationen alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden, bei öffentlicher Nutzung sogar jedes Jahr. Solange der »Technische Maßnahmenwert« der Trinkwasserverordnung für Legionellen von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE pro 100 Milliliter Probe) nicht überschritten wird, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Der Gefahrenwert, ab dem das Erkrankungsrisiko selbst für gesunde Personen steigt, liegt mit 10.000 KBE allerdings deutlich höher.

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