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Plausibilitätsprüfung

Löslichkeit beachten

Schlechte Löslichkeit zeigt sich nicht immer auf den ersten Blick. PTA Gabi Galenik soll die abgebildete Lösung gegen eine Hautmykose herstellen und kontrolliert im Zuge der Plausibilitätsprüfung die Löslichkeiten der Wirkstoffe.
Andreas Melhorn
12.12.2023  12:00 Uhr

Salicylsäure wird als Keratolytikum mit antibakterieller und antimykotischer Wirkung eingesetzt. Gabi findet im NRF den »Salicylsäure-Aknespiritus 5 % / 10 % (NRF 11.23.)«, der ebenfalls 2-Propanol und Propylenglykol enthält. Das Propylenglykol bleibt gemeinsam mit der Salicylsäure nach Verdunsten des Isopropylalkohols auf der Haut zurück und sorgt dafür, dass keine fein auskristallisierte Salicylsäure auf der Haut sichtbar wird oder sich unangenehm anfühlt.

Miconazolnitrat wirkt antimykotisch und antibiotisch und wird bei Mykosen der Haut eingesetzt. Die Kombination von Salicylsäure und Miconazolnitrat findet Gabi auf Anhieb über die Webseite des DAC/NRF. Im Rezepturenfinder ist eine entsprechende Lösung aufgelistet. Hier wird ein Ethanol-Wasser-Gemisch als Lösungsmittel verwendet. Der Kommentar zur Rezeptur beschreibt, dass Miconazolnitrat im Sauren ausreichend stabil ist und aus diesem Grund mit Salicylsäure kombiniert werden darf. Zur Herstellung wird hier nichts gesagt.

Im Rezepturhinweis »Miconazol und Miconazolnitrat« auf der Webseite des DAC/NRF findet Gabi einen Verweis auf eine NRF-Vorschrift, die nicht mehr im DAC/NRF enthalten ist: »Ethanolhaltige Miconazolnitrat-Lösung 1% (entfallene NRF 11.80.)«. Die Rezepturvorschrift wurde gestrichen, weil es eine ausreichende Menge vergleichbarer Fertigarzneimittel gibt. Die Zusammensetzung ist allerdings noch im Rezepturhinweis angegeben und auch zur Herstellung wird etwas gesagt: Miconazolnitrat wird hier mit anderen Substanzen in einem Ethanol-Wasser-Gemisch unter Wärme gelöst.

Abschließend prüft Gabi die Löslichkeit der Wirkstoffe in Isopropylalkohol. Salicylsäure stellt vermutlich kein Problem dar. Der Rezepturhinweis »Salicylsäure« sagt zwar nichts zur Löslichkeit in Isopropylalkohol, aber es gibt ja die Vorschrift Salicylsäure-Aknespiritus. Der Spiritus enthält weniger Isopropylalkohol, aber bis zu 10 Prozent Salicylsäure. Laut Rezepturhinweis »Miconazol und Miconazolnitrat« ist Miconazolnitrat nur zu 0,07 Prozent in 2-Propanol löslich. In Propylenglykol löst es sich zwar besser, aber auch hier liegt die Löslichkeit mit circa 0,84 Prozent unter der gewünschten Konzentration. Gabi sieht an dieser Stelle Probleme. Bei einer Herstellung mit Wärme bekommt sie das Antimykotikum vielleicht vollständig in Lösung, doch dann fällt es bei Abkühlung vermutlich wieder aus.

Die Vorschrift aus dem Rezepturenfinder, die Gabi ganz zu Anfang ihrer Recherche gefunden hat, erscheint ihr sinnvoller. Sie enthält beide Wirkstoffe in der gewünschten Konzentration. Als Solubilisator wird Macrogol-40-glycerolhydroxystearat zugegeben. Da nichts zur Herstellung gesagt wird, schaut sich Gabi noch einmal die entfallene Vorschrift NRF 11.80. im Rezepturhinweis an, die fast identisch ist. Sie enthält Milchsäure zur pH-Erniedrigung. Ein niedrigerer pH-Wert sorgt für eine bessere Löslichkeit von Miconazolnitrat. Die Salicylsäure in der verordneten Lösung erfüllt neben seiner arzneilichen Wirkung den gleichen Zweck, weshalb die Milchsäure weggelassen werden kann. In der Vorschrift wird beschrieben, dass das Miconazolnitrat in der Wärme gelöst wird. Gabi bespricht sich mit der diensthabenden Apothekerin. Sie schlägt vor, für alle Fälle den Arzt zu konsultieren, weil sie die Rezeptur nicht unerheblich verändern will. Die Apothekerin ist einverstanden. Der Arzt hat ebenfalls nichts dagegen. 

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