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Bei Krankheit

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Wer angestellt ist und krank wird, bekommt weiter seinen Lohn. Dabei zahlt der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse. PTA-Forum sprach mit Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen.
Isabel Weinert
18.06.2024  09:00 Uhr

PTA-Forum: Welche Bedingungen müssen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über die Krankenkasse gegeben sein?

Minou Hansen: Die Krankenkasse leistet keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld. Im Fall einer Erkrankung zahlt zunächst der Arbeitgeber das Gehalt für sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass man Mitglied ist und mehr als eine geringfügige Beschäftigung ausübt.

PTA-Forum: Was muss ich als Betroffener machen, beantragen und/ oder melden und muss ich bestimmte Fristen einhalten?

Hansen: Seitdem Arbeitsunfähigkeit elektronisch bescheinigt wird, ist das Verfahren einfacher geworden. Bei einer ärztlichen »Krankschreibung« erhalten die Krankenkassen automatisch die Meldung. Üblicherweise setzen sie sich dann direkt mit dem erkrankten Mitglied in Verbindung, wenn die Entgeltfortzahlung nach den sechs Wochen endet. Hier kann jede und jeder auf der Homepage seiner Krankenkasse nachschauen, welche Schritte einzuhalten sind.

PTA-Forum: In welcher Höhe zahlt die Krankenkasse Krankengeld und für welchen Zeitraum?

Hansen: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent vom Nettogehalt. Krankengeld wird höchstens 78 Wochen lang gezahlt.

PTA-Forum: Was geschieht, wenn man im Zeitraum der Lohnfortzahlung eine andere Krankheit bekommt (zusätzlich)?

Hansen: Wenn während einer Erkrankung eine weitere Krankheit hinzukommt, wird dies als eine einheitliche Erkrankung gezählt.

PTA-Forum: Wie verhält es sich mit Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie dem Weihnachtsgeld?

Hansen: Die tarifliche Sonderzahlung kann für die Zeiten, in denen kein Gehalt, sondern Krankengeld gezahlt wird, gekürzt werden.

PTA-Forum: Muss man das Ende der Krankmeldung der Krankenkasse melden?

Hansen: Die meisten Krankenkassen bitten um elektronische Mitteilung der Genesung. Formulare dazu finden sich auf der jeweiligen Homepage in der Regel.

PTA-Forum: Was muss man im Folgejahr bei der Steuererklärung berücksichtigen?

Hansen: Die Lohnfortzahlung durch die Apothekenleitung wird ganz normal elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Die Zahlung von Krankengeld wird als Entgeltersatzleitung in der Steuererklärung angegeben.

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