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Grünes Trendgetränk
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Matcha nur in Maßen genießen

Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha (»gemahlener Tee«) hierzulande nicht. Darauf weist nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) hin.
AutorKontaktdpa
Datum 06.11.2024  10:00 Uhr

Damit bleibt für Käufer unklar, ob das verwendete Grüntee-Pulver tatsächlich den traditionellen, aufwendigen Herstellungsprozess mit Beschattung der Teepflanzen durchlaufen hat, der es vergleichsweise teuer macht. Auch wie sich der hierzulande gekaufte Matcha-Tee von herkömmlichen Grüntee-Produkten abgrenzt, lässt sich nicht erkennen.

Matcha kann Aluminium enthalten

Wer zu Matcha-Latte, Matcha-Tee und Co. greift, sollte laut den Verbraucherschützern einen gründlichen Blick auf die Zutatenliste und die Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen auf der Packung werfen. Denn während die dem Grüntee-Pulver häufig nachgesagte gesundheitsfördernde Wirkung nicht nachgewiesen ist, können die verwendeten Teepflanzen je nach Anbaugebiet Aluminium aufnehmen. Dieses Aluminium kann in hohen Mengen langfristig Nervensystem und Knochen schädigen. Matcha-Pulver kann auch Blei enthalten, so die VZ. Das ist schädlich für die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem.

Anders als bei herkömmlichen Tees wird das Matcha zudem nicht abfiltriert, sondern das Pulver verrührt oder schaumig geschlagen und vollständig mitgetrunken. Manchmal steht auf einem Produkt auch groß Matcha drauf, drin sind aber nur kleine Mengen, haben die Verbraucherschützer festgestellt.

Dreimal Matcha am Tag ist genug – für Kinder weniger

Die Verbraucherschützer raten deshalb auch bei fehlendem Verzehrhinweis auf der Packung, nicht öfter als dreimal am Tag und nicht mehr als jeweils ein Gramm eingerührtes Matcha-Grünteepulver pro Tasse zu trinken. Außerdem: Regelmäßig sollte man Produkte und Marken wechseln, um eine einseitige Schadstoffbelastung zu vermeiden. Und auch mal andere Getränke einschenken.

Für Kinder sind Produkte mit hoher Matcha-Konzentration nicht geeignet. Denn Matcha kann mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee enthalten. Je nach Rezeptur kommen Matcha-Getränke sogar an den Koffeingehalt eines Espresso heran.

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