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Allergie und Heuschnupfen

Medikamente von der Steuer absetzen

Während es die einen bei Frühlingsanfang ins Freie zieht, verbarrikadieren sich andere lieber, um den Pollen und ihrer Allergie zu entkommen. Eine andere Möglichkeit sind Heuschnupfenmedikamente oder eine Therapie. Die Kosten dafür übernimmt jedoch nicht jede Krankenkasse. Dafür können sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. 
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 21.03.2024  16:00 Uhr

Zu den häufigsten Maßnahmen gegen die Folgen einer Pollenallergie gehören antiallergische Nasensprays, Antihistaminika oder eine Desensibilisierung. Da das von den Krankenkassen häufig nicht erstattet wird, können Allergiker die Kosten häufig als außergewöhnliche Belastung absetzen – sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. 

So können laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) nur sogenannte Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden. Darunter falle alles, was ein Arzt verordnet, von der Krankenkasse aber nicht bezahlt wird – auch die Zuzahlungen in der Apotheke. Das Finanzamt verlange dafür allerdings stets ein Rezept als Beleg, was bedeutet, dass selbst gekaufte Sprays oder Medikamente nicht in die Steuererklärung mit einfließen können.

Von Umbaumaßnahmen und gefällten Bäumen

Und es soll noch mehr möglich sein: Sind beispielsweise Bäume für eine Allergie verantwortlich, lässt sich laut VLH sogar das Beseitigen dieser absetzen. Der Verein bezieht sich hier auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2003. Der BFH habe im Falle eines Vaters, der wegen der starken Birkenallergie seiner Tochter etwa 70 Birken auf seinem Wohngrundstück fällen lies, entschieden, dass die Kosten für die Abholzarbeiten grundsätzlich als absetzbare außergewöhnliche Belastung gelten können. Voraussetzung: ein amtsärztliches Attest. Der VLH betont in diesem Zusammenhang, dass ein solches Attest oder Gutachten möglichst vor einem Umbau oder einer Umgestaltung aus medizinischen Gründen eingeholt werden müsse. Und: Neben Pollen können auch andere gesundheitsgefährdende Stoffe wie Schimmel, giftige Lacke, Elektrosmog oder Asbest absetzbare Umbaumaßnahmen und -kosten erforderlich machen.

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