Mindestlast versus Mindesteinwaage |
In der Rezeptur ist genaues Wiegen unerlässlich. / Foto: Adobe Stock/Steffen Frank
Dass man Waagen erst ab einer bestimmten abzuwiegenden Masse verwenden darf, ist bekannt. Aber handelt es sich hierbei um die Mindestlast oder um die Mindesteinwaage? Und wo ist der Unterschied? Und kann man das Problem einer zu geringen Einwaage eines Arzneistoffs umgehen, indem man eine Wägeunterlage verwendet? Die Antworten auf diese Fragen und viele weitere Tipps erhalten Sie im aktuellen Rezeptur-Quickie »Klingt ähnlich, ist es aber nicht – Mindestlast und Mindesteinwaage sicher unterscheiden«.
Die Rezeptur-Quickies können auf dem Youtube-Kanal des PTA-Forums und in der Serie Rezeptur-Videos angesehen werden. Wer einen Blick hinter die Kamera werfen möchte, kann in unserer Reportage zum Filmdreh nachlesen, wie die Rezeptur-Quickies entstanden sind.