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AMK warnt

Missbrauchsrisiko bei Hustenstiller Dextromethorphan

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) weist aktuell auf das Missbrauchsrisiko des rezeptfrei erhältlichen Hustenstillers Dextromethorphan (DXM) hin und gibt dem pharmazeutischen Personal Empfehlungen zur Beratung.
Annette Mende
13.11.2019  11:00 Uhr

DXM ist der Wirkstoff, zu dem die AMK in den vergangenen sechs Jahren die meisten Meldungen eines Verdachts auf Missbrauch erhalten hat. Diese stammten überwiegend aus Süddeutschland, so die AMK. Vor allem junge Männer hätten »in auffälliger Weise« nach dem zentral wirksamen Antitussivum verlangt.

Auffällig am Produktwunsch der Betroffenen sei beispielsweise gewesen, dass sie offenbar gar nicht an Reizhusten gelitten hätten, entsprechende Präparate wiederholt und in immer kürzeren Zeitabständen verlangt hätten, mehrere Packungen auf einmal angeblich für Freunde und teilweise im Notdienst gekauft hätten, Alternativpräparate oder Beratungsangebote abgelehnt hätten und teilweise apathisch oder verwirrt gewesen seien. Auch sei DXM zusammen mit zum Beispiel Diphenhydramin verlangt worden. Das H1-Antihistaminikum könne möglicherweise eingesetzt werden, um eine additive zentrale Wirkung zu erzielen, den DXM-Abbau zu verlangsamen oder Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen, die bei DXM-Überdosierung auftreten können, zu kaschieren, so die AMK.

In nahezu allen gemeldeten Missbrauchsverdachtsfällen seien DXM-Monopräparate in Kapselform verlangt worden. Im Internet gebe es dubiose Anleitungen, wie sich aus dem Inhalt von Kapseln eine sogenannte DXM-Bombe bauen lasse, die dann den Inhalt von bis zu 14 Kapseln enthalte.

Die AMK ruft das pharmazeutische Personal zu besonderer Aufmerksamkeit bei der Abgabe von DXM-Kapseln auf. Diese solle möglichst nicht an Jugendliche erfolgen und sei auch bei jungen Erwachsenen kritisch zu hinterfragen. Apotheker und PTA sollten im Gespräch konkrete Informationen darüber einholen, wie der Kunde das Präparat anwenden möchte. Die gleichzeitige Abgabe von OTC-Präparaten mit zentralnervöser Wirkung sei nicht zu empfehlen. Lehne der potenzielle Kunde alle Beratungsangebote ab, könne die Abgabe in letzter Konsequenz verweigert werden.

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