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Minimal-invasive Kosmetik

Mit Botox und Fillern gegen die Zeit

Immer mehr Menschen möchten möglichst lange jung aussehen. Minimal-invasive Verfahren wie Botulinum- und Fillerbehandlungen sind dabei besonders gefragt. Kritisch sollten Patienten bei der Auswahl ihrer Behandler sein.
AutorKontaktCarina Steyer
Datum 12.04.2021  12:30 Uhr

Mehr Sicherheit gefordert

In Deutschland sieht die Gesetzeslage derzeit vor, dass die Behandlung mit Botulinum Ärzten vorbehalten ist. Die Therapie mit Fillern dürfen auch Heilpraktiker ohne entsprechende Zusatzausbildung durchführen. Anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Kosmetikern sind invasive Behandlungen mit Botulinum und Fillern rechtlich nicht erlaubt. Allerdings sind Filler, im Gegensatz zum verschreibungspflichtigen Botulinum, als frei verkäufliche Medizinprodukte eingestuft und legal im Internet beziehbar. Ein wenig nachgeschärft wurde im letzten Jahr. Seit Mai 2020 gelten nach der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung strengere Regeln für Filler auf Basis von Hyaluronsäure, die es Importeuren minderwertiger Produkte schwerer machen sollen, ihr Angebot auf den Markt zu bringen.

Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT) stufen die juristische Lücke bei Fillern als problematisch ein. Sie erlaube es Nichtärzten, Filler rezeptfrei zu beziehen und illegal an Patienten anzuwenden. In der Realität seien derartige Regelverstöße an der Tagesordnung, teilt die Gesellschaft in einer Pressemitteilung mit. Die DGBT fordert deshalb eine Verschreibungspflicht für Filler, um den Schutz der Patienten sicherzustellen. In den Händen erfahrener Anwender seien Komplikationen durch Botulinum und Filler eher selten. Treten sie jedoch auf, sei rasches Eingreifen und mitunter medikamentöses Gegensteuern erforderlich, was unerfahrene Behandler nicht leisten könnten. Die entstehenden Komplikationen reichen von harmlosen ästhetischen, aber korrigierbaren Fehlern bis hin zu schweren Infektionen und Gefäßkomplikationen, schreiben die Experten. Aktuell informiert die DGBT zudem darüber, dass es aus den USA sporadische Berichte über Schwellungen im Bereich vorab injizierter Filler nach einer Covid-19-Impfung gibt.

Was bedeutet das nun für Patienten? Sie sollten sich bei der Auswahl ihres Behandlers nicht von Dumpingpreisen locken lassen, rät die DGBT. Ein wenig genauer hinschauen sollte man auch bei der Ausbildung des Mediziners. Die DGBT ist derzeit die einzige Organisation in Deutschland, die eine standardisierte Ausbildung für Ärzte anbietet, die Botulinum oder Filler injizieren wollen. Erkennbar sind diese am Siegel der DGBT. Eine Arztsuche-Funktion auf der Website der DGBT unterstützt zusätzlich bei der Suche. 

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