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Rheuma

Mit dem Beruf vereinbar

Viele Rheumapatienten können ihren Beruf nicht mehr ausüben, weil die Folgen der Krankheit es nicht mehr zulassen. Eine konsequente Therapie und Anpassungen am Arbeitsplatz können diesen Schritt jedoch verhindern. 
Annette Immel-Sehr
18.02.2019  12:06 Uhr

Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland leiden an entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Meist sind Menschen im erwerbsfähigen Alter betroffen, denn der Erkrankungsgipfel liegt zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr. Dies hat zum Teil schwerwiegende Folgen: In den ersten drei Jahren nach der Diagnose gibt jeder fünfte Rheumapatient seinen Arbeits­platz auf. Vor diesem Hintergrund ruft die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) zu einem offenen Umgang mit der Erkrankung auf. Bei frühzeitiger Diagnose und konsequenter antientzündlicher Therapie ließen sich die Symptome heutzutage in vielen Fällen beherrschen und Folgeschäden wie dauerhafte Bewegungseinschränkungen vermeiden.

Dennoch sind rheumakranke Arbeitnehmer darauf angewiesen, dass am Arbeitsplatz Rücksicht auf ihre Erkrankung genommen wird. Oft hilft es schon, wenn die Arbeitszeit flexibilisiert wird. An Tagen mit ausgeprägter Morgensteifigkeit der Gelenke könnten die Betroffenen dann zum Beispiel später mit der Arbeit beginnen. Hilfreich sei es auch, den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten. Für viele Maßnahmen – bis hin zu Umschulungen und behindertengerechten Umbauten – kann der Arbeitgeber eine gesetzliche Förderung beantragen.

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