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PTA-Reformgesetz

Mit Power an neue PTA-Lehrpläne

Lehrpläne sind Ländersache – doch föderalistisches Vorgehen fällt nicht immer zum Besten der Schüler aus. Deshalb beginnen DPhG, BVpta und BAK schon jetzt damit, bundeseinheitliche Empfehlungen für die neuen Lehrpläne für PTA-Schülerinnen und Schüler zu erarbeiten. Ihr Ziel: Zumindest in den groben Zügen wollen sie bis zum vierten Quartal dieses Jahres fertig sein.
Isabel Weinert
26.01.2021  12:30 Uhr

Wichtige Neuerungen

Sich jedem Fach einzeln zu widmen, ist notwendig, denn das PTA-Reformgesetz hat die Stundenzahlen für manche Fächer neu festgelegt, die Inhalte teilweise verändert, und neue Fächer kommen hinzu. Das Fach »Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde« etwa wurde aufgestockt. Das Plus an Zeit soll dazu dienen, den Schülerinnen und Schülern regulatorische Inhalte und das Gesundheitswesen in Deutschland verstärkt nahezubringen.

Gekürzt auf apothekenrelevante Inhalte wurde hingegen bei den »Chemisch-pharmazeutischen Übungen«. In einigen Fächern sollen digitale Medien explizit genutzt werden, auch ein Novum. Ein ganz neues Fach heißt »Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien«. Bei der »Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien« sollen sich die Lehrenden nach dem neuen Gesetz verstärkt auf QMS fokussieren. Und dann gibt es noch die sogenannten »Verfügungsstunden«.

»Der neue Lehrplan sieht 240 Verfügungsstunden pro PTA-Schuljahr vor«, erklärt Steves. »Diese Stunden dienen dazu, regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen«, sagt Wahlbuhl. »Auch können PTA-Schülerinnen und Schüler, die an der Arbeit in der Krankenhausapotheke oder in der Pharmaindustrie interessiert sind, hier geeignete Zusatzangebote erhalten.« Ein wichtiges Thema klingt beim Gespräch über Verfügungsstunden an: »Es gibt einen wachsenden Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sprachlichen Schwierigkeiten«, erklärt Steves. Barisch kennt das aus ihrem Alltag als PTA-Schullehrerin: »Eigentlich müsste man diese Stunden für den Deutschunterricht verwenden«. Dass das nicht Sinn der Sache sein kann, ist beiden bewusst, doch das Thema Verständnisschwierigkeiten sehen sie mit Sorge. »Das liegt allerdings auf einer anderen Ebene und hat erst einmal nichts mit den neuen Lehrplänen zu tun«, sagt Steves.

Alle an einen Tisch

Während der Gesetzgeber den Ländern für die zweijährige Schulausbildung freie Hand in der Umsetzung lässt, solange die Rahmenrichtlinien aus dem PTA-Reformgesetz eingehalten werden, möchte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eindeutig sicherstellen, dass die Neugestaltung der Inhalte des praktischen Halbjahres bundesweit einheitlich umgesetzt werden. Beauftragt hat es mit dieser Aufgabe die Bundesapothekerkammer (BAK). Die BAK hat deshalb im Januar dieses Jahres eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. »Es ist absolut sinnvoll, wenn schon die schulische Ausbildung von Bundesland zu Bundesland variieren kann, dass die PTA bundeseinheitlich in den Apotheken ausgebildet werden«, sagt Hannes Müller, der sich seit 2019 im Vorstand der BAK und im geschäftsführenden Vorstand der ABDA berufspolitisch engagiert. Nun ist er der strategische Leiter der Arbeitsgruppe. Selbst als Filialleiter hauptberuflich in den Apothekenalltag eingebunden, wird auch Müller seine Erfahrung in diese Gruppe einfließen lassen.

Bislang ziehen alle, die sich für Bundeseinheitlichkeit im PTA-Schulwesen engagieren, zwar am gleichen Strang, sitzen aber noch nicht gemeinsam an einem (virtuellen) Tisch. Das könnte sich mit der BAK-Arbeitsgruppe ändern, deren Mitgliedern der Austausch mit Vertretern der Kammern der Länder und den anderen Playern ein wichtiges Anliegen ist.

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