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Aufgaben von PTA

Muss ich das machen?

PTA haben in der Apotheke zahlreiche Pflichten und selbstverständlich Rechte. Bestimmte Aufgaben müssen sie nicht übernehmen, es kann aber sinnvoll sein, wenn das Betriebsklima stimmt, weiß Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen.
Isabel Weinert
17.01.2025  13:00 Uhr

PTA-Forum: Aus welchen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich die Aufgaben einer PTA innerhalb ihrer Arbeit in der Apotheke?

Hansen: Für die Arbeit der PTA gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. So sind das Berufsbild und Teile der Anforderungen an die Ausbildung im PTA-Gesetz (PTA-G) geregelt. In § 6 PTA-G sind die Aufgaben, die zum Berufsbild einer PTA gehören, aufgeführt. Explizit aufgelistet sind die Aufgaben in der öffentlichen Apotheke. Zusätzlich gibt es die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die die Anforderungen an öffentliche Apotheken enthält. Dort befinden sich Definitionen bestimmter Begriffe, zum Beispiel, was alles zu den pharmazeutischen Tätigkeiten gehört.

PTA-Forum: Gibt es bestimmte Umstände, unter denen PTA bestimmte Aufgaben nicht erledigen dürfen/können?

Hansen: Sobald von einer PTA eine Schwangerschaft mitgeteilt wird, muss die Apothekenleitung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Schwangere und später auch stillende Mütter dürfen nicht zu Tätigkeiten eingesetzt werden, die ihre Gesundheit oder die des (ungeborenen) Kindes gefährden. Dazu gehört für PTA natürlich der Umgang mit gefährdenden Substanzen, aber auch der Einsatz an Sonn- und Feiertagen. Wenn eine bestimmte Tätigkeit wegen einer Erkrankung durch ärztliches Attest ausgeschlossen ist, muss man im Einzelfall prüfen, wie die PTA eingesetzt werden kann. Schwerbehinderte Menschen müssen leidensgerecht eingesetzt werden. In diesen Fällen müssen – mit Hilfe des Integrationsamtes – die Arbeitsbedingungen angepasst werden.

PTA-Forum: Wie sieht es mit Botengängen aus, mit dem Säubern sanitärer Einrichtungen der Apotheke oder etwa dem Abstauben?

Hansen: Reinigungsarbeiten gehören nicht zu den Aufgaben der PTA. Wenn die Apothekenleitung allerdings im Ausnahmefall einmal darum bittet, ein Regal abzustauben, sollte man sich dem nicht verwehren. Ebenso dann, wenn der Fußboden im HV wegen Schnee oder Regen glatt ist und Rutschgefahr besteht. Wenn man aber den Eindruck hat, derartige Arbeiten werden immer nur einer Person »zugeschanzt«, sollte man sich wehren. Die Reinigung der sanitären Anlagen sollte man – von absoluten Notfällen abgesehen – nicht übernehmen.

PTA-Forum: Kann es trotzdem sinnvoll sein, innerhalb eines Teams auch Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich nicht Kernaufgaben einer PTA sind?

Hansen: Das würde ich ehrlich gesagt immer vom grundsätzlichen Umgang in der Apotheke abhängig machen. Wenn die Apothekenleitung wertschätzend und respektvoll mit den Mitarbeitenden umgeht, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, auch einmal für berufsfremde Aufgaben einzuspringen. Geht es der Apothekenleitung aber nur darum, schlechte Organisation und Personalmangel auf das Team abzuwälzen, sollte man sich geschlossen verweigern. Selbstverständlich sollte sein, dass PTA nicht zu rechtswidrigen Aufgaben wie Übernahme des Bereitschaftsdienstes oder Öffnung der Apotheke ohne vertretungsberechtigtes Personal herangezogen werden dürfen.

PTA-Forum: Vielen Dank für das Gespräch.

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