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Coronavirus-Pandemie

Neue Entlastungen

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie Bürgerinnen und Bürger mit weiteren Maßnahmen zu entlasten. Dabei geht es unter anderem um Kurzarbeit, Kinderkrankentage, Unterstützung bei der Pflege und um eine Bildungsoffensive. Adexa stellt die einzelnen Punkte näher vor.
Adexa
11.09.2020  08:30 Uhr

Stichpunkt Kurzarbeit: Um während der Coronavirus-Pandemie Arbeitsstellen zu sichern, wird die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert. Regulär sind es zwölf Monate; künftig werden bis zu 24 Monate möglich. Das Kurzarbeitergeld kann nach aktuellem Stand höchstens bis 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Angestellte erhalten normalerweise 60 Prozent des ausfallenden Nettolohns (Eltern: 67 Prozent). In der aktuellen Lage sind es für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mehr als die Hälfte verringert werden musste, vom vierten Monat an 70 Prozent (77 Prozent) und ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent).

Alle Sozialversicherungsbeiträge sollen den betroffenen Unternehmen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden, ab 1. Juli bis 31. Dezember 2021 dann zur Hälfte. Führen Betriebe während der Kurzarbeit Maßnahmen zur Qualifizierung ihrer Angestellten durch, erhalten sie in der letzten Periode auch 100 Prozent.

Stichpunkt Kinderkrankentage: In Pandemiezeiten haben Eltern, die gesetzlich versichert sind, Anspruch auf mehr Kinderkrankentage. Regulär waren es bei Kindern bis zwölf Jahre pro Kalenderjahr zehn Arbeitstage Freistellung bei Zahlung von Kinderkrankengeld durch die Krankenkasse (Alleinerziehende: bis zu 20 Tage). Pro Elternteil soll das Kinderkrankengeld nun um jeweils fünf Tage und für Alleinerziehende um zehn Tage verlängert werden.

An dieser Stelle sei an § 10a Abs. 2 Bundesrahmentarifvertrag beziehungsweise RTV Nordrhein erinnert: Danach gibt es, sofern kein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, bei Tarifbindung Anspruch auf bis zu fünf Tage pro Jahr Freistellung unter Gehaltsfortzahlung bei einer durch Attest nachgewiesenen Erkrankung eines Kindes bis 16 (!) Jahre. Voraussetzung ist, dass die Pflege notwendig ist und durch keine andere Person im Haushalt übernommen werden kann.

Stichpunkt pflegende Angehörige: Angehörige können in diesem Jahr anstatt zehn bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren oder eine Versorgung sicherzustellen; auch Pflegeunterstützungsgeld soll es im Jahr 2020 für bis zu 20 Arbeitstage geben.

Stichpunkt Bildungspaket: Des Weiteren hat sich die Regierung ebenfalls darauf verständigt, 500 Millionen Euro aus EU-Mitteln in die Bildung zu investieren. Lehrkräfte sollen digitale Endgeräte bekommen. Außerdem wollen Union und SPD eine bundesweit verfügbare Plattform für Schulen einrichten. Teil des Bildungspakets sind auch kostenlose Mittagessen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, falls Schulen oder Kitas coronabedingt schließen müssen.

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