Neue Leistungen im Mutterpass |
Juliane Brüggen |
15.09.2021 14:00 Uhr |
Im Mutterpass sind die Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen aufgeführt, die laut Mutterschafts-Richtlinien für GKV-Versicherte angeboten werden. Ärzte dokumentieren im Pass den Gesundheitszustand der Schwangeren, den Verlauf der Schwangerschaft und gegebenenfalls Komplikationen. / Foto: Adobe Stock/mmphoto
Ärzte können zukünftig im Mutterpass dokumentieren, ob eine Schwangere die Keuchhusten(Pertussis)-Impfung erhalten hat. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung seit März 2020 für jede Schwangerschaft – unabhängig davon, in welchem Zeitabstand eine vorherige Impfung erfolgt ist. Seit Juli 2020 ist die Pertussis-Impfung für Schwangere eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Mutterpass soll außerdem neue Ausfüllfelder zur gezielten Rhesusprophylaxe enthalten. Hintergrund ist, dass Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D seit Juli 2021 Anspruch auf einen Bluttest haben, der zeigt, ob eine Anti-D-Prophylaxe tatsächlich erforderlich ist. Zuvor erhielten alle Rhesus-D-negativen Schwangeren pauschal eine Anti-D-Prophylaxe. Durch die Blutuntersuchung kann nun der Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes bestimmt und die unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) vermieden werden. Ist das ungeborene Kind Rhesus-D-positiv, besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Rhesus-D-negativen Mutter.
Der Rhesusfaktor (RhD, auch Antigen D) ist ein Blutgruppenmerkmal. Menschen, die dieses Merkmal besitzen, bezeichnet man als »Rhesus-D-positiv« – im umgekehrten Fall sind die Personen »Rhesus-D-negativ«. Ist eine Rhesus-D-negative Frau mit einem Kind schwanger, das Rhesus-D-positiv ist, bildet das mütterliche Blut Anti-D-Antikörper, wenn es in Kontakt mit dem fetalen Blut kommt. Bei der ersten Geburt besteht für das Kind oft noch keine Gefahr, da es erst während der Geburt zur Übertragung von kindlichem Blut in den Kreislauf der Mutter kommt. Bei den folgenden Schwangerschaften können die Antikörper jedoch schwerwiegende Schäden beim ungeborenen Kind verursachen oder gar lebensbedrohlich für das Kind sein.
Studien haben gezeigt, dass die Antikörperkonzentrationen gegen Pertussis-Erreger bei Schwangeren in westlichen Ländern sehr niedrig sind, selbst wenn die Impfung nicht mehr als ein bis zwei Jahre zurücklag. Die Impfung in der Schwangerschaft dient also dem Nestschutz für den Säugling: Sie führt dazu, dass Antikörper gebildet werden, die sowohl Mutter als auch Kind schützen. Dass Säuglinge von geimpften Müttern seltener an Pertussis erkranken als Säuglinge von ungeimpften Müttern ist wissenschaftlich belegt.
Der bevorzugte Zeitpunkt der Impfung ist zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels (ab Schwangerschaftswoche 27+0). Bei einer wahrscheinlichen Frühgeburt kann der Arzt die Impfung auch im zweiten Trimenon geben. Ist während der Schwangerschaft keine Pertussis-Impfung erfolgt und liegt die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurück, kann die Immunisierung der Mutter noch in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden. Eine Impfung des Säuglings ist erst ab einem Alter von zwei Monaten möglich, wobei der ausreichende Impfschutz erst nach mindestens zwei Impfdosen besteht.
Säuglinge sind besonders gefährdet, wenn es zu einer Bordetella-pertussis-Infektion kommt. Komplikationen sind beispielsweise Apnoen (Atemnot), Pneumonien, Ohrentzündungen, Enzephalopathien (Funktionsstörungen des Gehirns) und Lungenhochdruck durch einen extremen Lymphozytenüberschuss im Blut. Säuglinge unter zwei Jahren sind am häufigsten von schweren oder sogar tödliche Verläufen betroffen.
In Deutschland werden jährlich etwa 12.000 Pertussis-Erkrankungen an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. In den letzten Jahren erkrankten laut RKI jedes Jahr rund 200 Säuglinge bis zu einem Alter von drei Monaten an Keuchhusten, die meisten mussten im Krankenhaus behandelt werden.