Neue Sonder-PZN bei Ausweichen auf Rezepturen |
Um Patienten trotz Lieferengpässen zu versorgen, haben Apotheken verschiedene Möglichkeiten. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Damit gilt nun die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024« des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 350 Präparate sind hier erfasst. Bei den gelisteten Arzneimitteln dürfen Apotheken zusätzlich zu den bestehenden Austauschmöglichkeiten ohne Rücksprache mit dem Arzt auf eine andere Darreichungsform oder Rezepturen ausweichen, wenn Lieferengpässe dies erforderlich machen.
Nach Abstimmung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) wird für den Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur für das Muster-16-Rezept und für das E-Rezept jeweils eine neue Sonder-PZN vergeben. Hintergrund ist laut ABDATA, dass beim Papierrezept auf Hashcode und Z-Daten verzichtet werden kann, beim E-Rezept hingegen zwingend Z-Daten zu liefern sind.
Auf dem Papierrezept muss laut ABDATA beim Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur die neue Sonder-PZN 18774446 verwendet werden. Im Feld »Faktor« wird der Wert »1« eingetragen und im Feld »Taxe« der Gesamtbetrag der Rezeptur. Es werden ausnahmsweise keine Z-Daten generiert und somit auch kein Hash-Code erzeugt. Der volle Umsatzsteuersatz soll gelten.
Beim E-Rezept wird die neue Sonder-PZN 18774452 verwendet. Z-Daten sind zwingend zu übermitteln. Beim E-Rezept wird anstelle der Rezeptur-Sonder-PZN ausschließlich diese neue Sonder-PZN verwendet.
Sofern die Apotheke nach Abfrage beim Großhandel einen Engpass feststellt – es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) – darf ausgetauscht werden.
Für die neue BfArM-Liste gilt:
Die Apotheken müssen allerdings auch nach Inkrafttreten der neuen Regeln zunächst die Abgabe-Rangfolge beachten – also Rabattverträge, vier preisgünstigste Arzneimittel, Importe überprüfen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.