Neue Warnhinweise für Topiramat |
Vor einer Topiramat-Behandlung muss eine Schwangerschaft ausgeschlossen sein. Deshalb müssen Mädchen und Frauen zukünftig vor einer derartigen Therapie einen Schwangerschaftstest machen. / Foto: Adobe Stock/Rangzen
Es ist schon länger bekannt, dass die Einnahme von Topiramat (Topamax® und Generika) während der Schwangerschaft das Risiko für Fehlbildungen bei den Kindern der betroffenen Frauen erhöht. Nun hat der PRAC eine Neubewertung abgeschlossen, die auch Daten für das Risiko neurologischer Entwicklungsstörungen beinhaltete. Demnach besteht auch ein erhöhtes Risiko, vor allem für Autismus-Spektrum-Störungen, geistige Behinderungen und ADHS. In zwei Studien war das Risiko um den Faktor 2 bis 4 erhöht. Daher sieht der Ausschuss Bedarf für weitere Anwendungsbeschränkungen und die Einführung eines Schwangerschaftsverhütungs-Programms unter Topiramat-Therapie für alle gebärfähigen Mädchen und Frauen.
Die Neubewertung des PRAC bestätigt zudem, dass es zu vier bis neun Fehlbildungen pro 100 Kinder unter Topiramat-Behandlung kommen kann, gegenüber ein bis drei Fehlbildungen pro 100 Kindern bei Frauen ohne eine solche Therapie. Zudem haben 18 von 100 Kindern ein geringeres Geburtsgewicht als erwartet (versus fünf von 100 ohne Topiramat-Therapie).
Topiramat wird in der EU zur Behandlung von Epilepsie und zur Migräneprophylaxe eingesetzt. In einigen EU-Ländern ist Topiramat außerdem in Kombination mit Phentermin zur Gewichtsreduktion zugelassen.
Es bleibt dabei, dass Topiramat bei Schwangeren nicht zur Migräneprophylaxe oder Gewichtsreduktion eingesetzt werden darf. Auch die Regelung, dass Patientinnen im gebärfähigen Alter während einer Topiramat-Therapie eine hoch wirksame Verhütungsmethode anwenden müssen, bleibt bestehen.
Hinzu kommt nun, dass das Mittel bei Epilepsie-Patientinnen während der Schwangerschaft nicht mehr angewendet werden soll, außer es steht keine andere geeignete Behandlung zur Verfügung. Zudem wird ein Schwangerschaftsverhütungs-Programm für alle Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter eingeführt. Das bedeutet, sie müssen bei der Verordnung über die Risiken von Topiramat im Fall einer Schwangerschaft informiert werden, genauso wie darüber, dass während der Behandlung mit Topiramat eine Schwangerschaft dringend zu vermeiden ist. Die Informationspflicht gilt für alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, also auch Apotheker und PTA.
Die Produktinformationen aller Topiramat-haltigen Arzneimittel werden nun aktualisiert, um die Risiken und die zu ergreifenden Maßnahmen noch deutlicher herauszustellen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert. Es werden Warnhinweise auf der äußeren Verpackung der Medikamente aufgebracht. Zudem wird es Schulungsmaterial und zu jeder Arzneimittelpackung eine Patientenkarte geben.
Für die Verordnenden gilt, dass sie alternative Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen müssen und die Notwendigkeit der Topiramat-Therapie mindestens einmal jährlich neu bewerten müssen. Vor Therapiestart muss ein Schwangerschaftstest gemacht werden. Ein Rote-Hand-Brief soll demnächst folgen.