Neuer Gehaltstarifvertrag für Nordrhein |
Der geschlossene Kompromiss in Nordrhein bilde die wirtschaftlichen Verhältnisse ab und überfordere die Arbeitgeber nicht, heißt es. / © Getty Images/AndreyPopov
Tanja Kratt, Bundesvorstand und Leiterin der Adexa-Tarifkommission, erklärt dazu: »Wir freuen uns, dass wir unseren Mitgliedern in Nordrhein nun endlich einen neuen Gehaltstarifvertrag präsentieren können, schließlich mussten sie lange genug darauf warten! Für alle Berufe und Tarifstufen erhöhen sich die Gehälter um einen Sockelbetrag. Bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden gibt es ein Plus von 140 Euro – beginnend mit dem Januargehalt.«
Außerdem wird die Hälfte der tariflichen Sonderzahlung, also des 13. Tarifgehalts, auf die zwölf Monate des Kalenderjahres umgelegt. Das entspricht also 1/24 pro Monat. Die andere Hälfte wird wie bisher spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Kratt erläutert: »Damit steht den Mitarbeitenden ein höheres monatliches Nettogehalt zur Verfügung. Und bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, beim Elterngeldbezug und beim Kurzarbeitergeld wird das Nettogehalt ebenfalls zugrunde gelegt. Einmalig ausgezahlte Leistungen wie ein 13. Gehalt werden dabei nicht berücksichtigt.«
Hier einige Beispiele: Für PTA im 1. und 2. Berufsjahr beträgt das tarifliche Bruttomonatsgehalt in Vollzeit 2590 Euro, ab dem 10. Berufsjahr sind es für PTA 3226 Euro. PKA steigen mit 2352 Euro ein, die höchste Berufsjahresstufe beträgt 2754 Euro. Zudem steigen die Ausbildungsvergütungen in Nordrhein für PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten, PKA-Azubis sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) auf das Niveau des Tarifvertrages von Adexa und ADA: Für PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten beträgt sie monatlich 850 Euro, für PhiP 1100 Euro pro Monat und für PKA-Azubi 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 900 Euro im zweiten und 950 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Kratt: »Dieser Anstieg ist mit Blick auf den Nachwuchsmangel ganz wichtig!«
Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 18 Monate bis zum 30. Juni 2026. Beide Tarifparteien haben dazu vereinbart, dass im zweiten Halbjahr 2025 über einen Anschlussvertrag zum 1. Januar 2026 verhandelt werden soll, sollte es bis dahin von der neuen Bundesregierung eine rechtssichere Honorarerhöhung für die öffentlichen Apotheken geben.
Dazu kommentiert Adexa-Bundesvorstand Andreas May: »In den letzten Monaten haben wir mit Blick auf die Bundestagswahl noch einmal bei allen relevanten Parteien intensiv für eine Stärkung der öffentlichen Apotheken sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Apothekenteams geworben. Und wir werden die Verantwortlichen in der künftigen Bundesregierung und im Bundestag beim Wort nehmen!«
Die Tabelle mit den aktuellen Gehaltstarifen finden Sie unter www.adexa-online.de/tarifvertraege.