Neuer Rahmentarifvertrag für Sachsen |
Für PTA, die in Sachsen arbeiten, unterscheiden sich manche Regelungen von denjenigen in den anderen Bundesländern. / Foto: Adobe Stock/Onur
Zwar orientiert sich der neue Rahmentarifvertrag (RTV) Sachsen am Bundesrahmentarifvertrag sowie am Rahmentarifvertrag Nordrhein. Doch gelten einige Besonderheiten, mit denen die Tarifparteien Neuland betreten haben. Ein Überblick.
Tarifgebundene Angestellte haben in Sachsen Anspruch auf 34 Werktage Urlaub, bezogen auf eine Sechstagewoche. Nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sind es 35 Werktage. Wer nicht an sechs Tagen arbeitet, muss diesen Anspruch umrechnen. Adexa-Mitglieder finden einen Urlaubsrechner im Login-Bereich auf www.adexa-online.de.
Vortätigkeiten werden in unterschiedlichem Maße auf die Berufsjahre angerechnet. Bei PTA ist das eine Berufstätigkeit als PKA (höchstens drei Jahre), bei Pharmazieingenieuren eine Berufstätigkeit als Apothekenassistentin, bei Apothekenfacharbeiterinnen eine Berufstätigkeit als Apothekenhelferin und, das ist neu, bei Approbierten eine Berufstätigkeit als PTA (höchstens drei Jahre).
Im RTV Sachsens ist die bekannte 13-Prozent-Regelung für Angestellte mit Vertretungsbefugnis (Approbierte, Pharmazieingenieure) nicht enthalten. Wer ein übertarifliches Gehalt von 13 oder mehr Prozent erhält, bekommt trotzdem noch eine Vergütung für Nacht- und Notdienste.
Falls die zuständige Behörde die Apothekenleitung von Nacht- und Notdiensten mit Anwesenheitspflicht befreit, können Angestellte mit Vertretungsbefugnis ihren Dienst als Rufbereitschaft außerhalb der Apotheke ableisten. Sie erhalten eine abweichende Vergütung.
Arbeitgebende und Angestellte können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Regelungen des Tarifvertrags zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) in Sachsen zur Anwendung kommen. Fortbildungen müssen von einer Apothekerkammer oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) akkreditiert worden sein. Wer das freiwillige Fortbildungszertifikat einer Landesapothekerkammer vorlegt, erhält während dessen Geltungszeitraum 2 Prozent mehr Gehalt. Das gilt für alle pharmazeutischen Berufsgruppen.
Zertifizierte Fach-PTA bekommen 1,5 Prozent als Zuschlag. Dies gilt für die Gebiete Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilverfahren, Phytotherapie, Homöopathie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie und Ernährungsberatung. Die zusätzliche Vergütung ist für maximal zwei dieser Bereiche möglich.
Bei Fortbildungsveranstaltungen verteilen sich die Gebühren zu gleichen Teilen auf die Apothekenleitung und auf die Mitarbeiterin. Bei Weiterbildungsveranstaltungen müssen Angestellte die Kosten jedoch selbst tragen. Laut § 12 RTV Sachsen erhalten pharmazeutische Angestellte sechs Werktage bezahlten Fortbildungsurlaub und Filialleitungen acht Tage, jeweils innerhalb von zwei Jahren. Bei kaufmännischen Angestellten sind es drei Werktage innerhalb von zwei Jahren. Benötigen Apothekenangestellte mehr Zeit, ist die Apothekenleitung zur unbezahlten Freistellung verpflichtet, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Arbeitgebende und Angestellte entscheiden sich im ersten Schritt gemeinsam, LOB umzusetzen. Vorgesehen sind eine Selbstbewertung und eine Fremdbewertung durch die Führungskraft. In den Anlagen zum TV LOB haben die Tarifvertragspartner Leistungsmerkmale für Angestellte mit und ohne Kundenkontakt zusammengestellt. Dabei geht es um vier Bereiche: fachliche Kompetenz, soziale Kompetenz, Methodenkompetenz und Arbeitseffizienz. Ein Faktor, je nach Relevanz des einzelnen Merkmals (beispielsweise der aktiven Kundenberatung) für die Apotheke und die Mitarbeitenden, wird von der Apothekenleitung festgelegt. In Summe ergeben sich maximal 100 Punkte. Die Leistungszulage, gemessen am Grundgehalt, orientiert sich an der erreichten Punktzahl:
Den Gehaltstarifvertrag für Sachsen, den Rahmentarifvertrag (RTV Sachsen) sowie die Tarifverträge für Fort- und Weiterbildung (TV FBWB) und Leistungsorientierte Bezahlung (TV LOB) finden Sie hier.