PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Fragen und Antworten
-
Neuer Rahmentarifvertrag für Sachsen

Seit 1. Januar 2023 gilt in Sachsen neben dem neuen Gehaltstarifvertrag auch ein neuer Rahmentarifvertrag. Er umfasst einen Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen und einen Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung. Die Apothekengewerkschaft Adexa erklärt, worauf Apothekenangestellte achten sollten.
AutorKontaktMichael van den Heuvel/Adexa
Datum 13.02.2023  12:00 Uhr

Zwar orientiert sich der neue Rahmentarifvertrag (RTV) Sachsen am Bundesrahmentarifvertrag sowie am Rahmentarifvertrag Nordrhein. Doch gelten einige Besonderheiten, mit denen die Tarifparteien Neuland betreten haben. Ein Überblick.

Wie hoch sind die Urlaubsansprüche?

Tarifgebundene Angestellte haben in Sachsen Anspruch auf 34 Werktage Urlaub, bezogen auf eine Sechstagewoche. Nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sind es 35 Werktage. Wer nicht an sechs Tagen arbeitet, muss diesen Anspruch umrechnen. Adexa-Mitglieder finden einen Urlaubsrechner im Login-Bereich auf www.adexa-online.de.

Wie werden Berufsjahre angerechnet?

Vortätigkeiten werden in unterschiedlichem Maße auf die Berufsjahre angerechnet. Bei PTA ist das eine Berufstätigkeit als PKA (höchstens drei Jahre), bei Pharmazieingenieuren eine Berufstätigkeit als Apothekenassistentin, bei Apothekenfacharbeiterinnen eine Berufstätigkeit als Apothekenhelferin und, das ist neu, bei Approbierten eine Berufstätigkeit als PTA (höchstens drei Jahre).

Wie werden Nacht- und Notdienste vergütet?

Im RTV Sachsens ist die bekannte 13-Prozent-Regelung für Angestellte mit Vertretungsbefugnis (Approbierte, Pharmazieingenieure) nicht enthalten. Wer ein übertarifliches Gehalt von 13 oder mehr Prozent erhält, bekommt trotzdem noch eine Vergütung für Nacht- und Notdienste.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Rufbereitschaft?

Falls die zuständige Behörde die Apothekenleitung von Nacht- und Notdiensten mit Anwesenheitspflicht befreit, können Angestellte mit Vertretungsbefugnis ihren Dienst als Rufbereitschaft außerhalb der Apotheke ableisten. Sie erhalten eine abweichende Vergütung.

Wie honoriert die Apothekenleitung Fortbildungsaktivitäten?

Arbeitgebende und Angestellte können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Regelungen des Tarifvertrags zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) in Sachsen zur Anwendung kommen. Fortbildungen müssen von einer Apothekerkammer oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) akkreditiert worden sein. Wer das freiwillige Fortbildungszertifikat einer Landesapothekerkammer vorlegt, erhält während dessen Geltungszeitraum 2 Prozent mehr Gehalt. Das gilt für alle pharmazeutischen Berufsgruppen.

Weiterbildung: Was gilt für PTA?

Zertifizierte Fach-PTA bekommen 1,5 Prozent als Zuschlag. Dies gilt für die Gebiete Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilverfahren, Phytotherapie, Homöopathie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie und Ernährungsberatung. Die zusätzliche Vergütung ist für maximal zwei dieser Bereiche möglich.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei Fortbildungsveranstaltungen verteilen sich die Gebühren zu gleichen Teilen auf die Apothekenleitung und auf die Mitarbeiterin. Bei Weiterbildungsveranstaltungen müssen Angestellte die Kosten jedoch selbst tragen. Laut § 12 RTV Sachsen erhalten pharmazeutische Angestellte sechs Werktage bezahlten Fortbildungsurlaub und Filialleitungen acht Tage, jeweils innerhalb von zwei Jahren. Bei kaufmännischen Angestellten sind es drei Werktage innerhalb von zwei Jahren. Benötigen Apothekenangestellte mehr Zeit, ist die Apothekenleitung zur unbezahlten Freistellung verpflichtet, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Wie wird die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) umgesetzt?

Arbeitgebende und Angestellte entscheiden sich im ersten Schritt gemeinsam, LOB umzusetzen. Vorgesehen sind eine Selbstbewertung und eine Fremdbewertung durch die Führungskraft. In den Anlagen zum TV LOB haben die Tarifvertragspartner Leistungsmerkmale für Angestellte mit und ohne Kundenkontakt zusammengestellt. Dabei geht es um vier Bereiche: fachliche Kompetenz, soziale Kompetenz, Methodenkompetenz und Arbeitseffizienz. Ein Faktor, je nach Relevanz des einzelnen Merkmals (beispielsweise der aktiven Kundenberatung) für die Apotheke und die Mitarbeitenden, wird von der Apothekenleitung festgelegt. In Summe ergeben sich maximal 100 Punkte. Die Leistungszulage, gemessen am Grundgehalt, orientiert sich an der erreichten Punktzahl:

Den Gehaltstarifvertrag für Sachsen, den Rahmentarifvertrag (RTV Sachsen) sowie die Tarifverträge für Fort- und Weiterbildung (TV FBWB) und Leistungsorientierte Bezahlung (TV LOB) finden Sie hier.

Mehr von Avoxa