Neues bei der Arzneimittelversorgung |
Die Mehrwertsteuersenkung kann für Kunden durchaus eine Ersparnis zur Folge haben – zum Beispiel bei der gesetzlichen Zuzahlung. / Foto: Adobe Stock/Iakov Filimonov
»Bei den Arzneimitteln ändern sich zum 1. Juli viele Preise und Zuzahlungen. Das entlastet vor allem die Krankenkassen finanziell«, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Für die Patienten könne das unterschiedliche Konsequenzen haben. Aber sie könnten sich darauf verlassen, dass ihre Apotheke die vielen Neuregelungen im Blick hat. »Apotheken sind es gewohnt, riesige Datenmengen in ihrem digitalen Workflow zu verarbeiten.«
Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wird bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren bundesweiten Festpreisen wird diese Anpassung in der Apothekensoftware bereits berücksichtigt.
Hier können sich für gesetzlich versicherte Patienten durchaus Einsparungen bei der gesetzlichen Zuzahlung ergeben. Ein bisheriger Apothekenverkaufspreis (AVP) von 100,00 Euro würde auf 97,47 Euro sinken, sodass die gesetzliche 10%ige Zuzahlung von 10,00 Euro auf 9,75 Euro sinkt – der Patient spart also 25 Cent. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, muss jede Apotheke selbst entscheiden, wie sie die Steuersenkung umsetzt. Daneben stellt die Umstellung Apotheker auch vor bürokratische Hürden, zu deren Bewältigung einiges beachtet werden muss.
Zum 1. Juli ändern sich auch viele Festbeträge. Betroffen sind vorrangig die Erstattungshöchstbeträge verordnungsstarker Protonenpumpenhemmer (Magensäureblocker) und Statine (Cholesterinsenker) in fünf Wirkstoffgruppen.
Insgesamt lag deren Marktvolumen im Jahr 2018 bei 53 Mio. Packungen und einem Umsatz von 1,3 Milliarden Euro. Ebenfalls heute starten neue Rabattverträge bei der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und mehreren Krankenkassen im spectrumK-Verbund. Das kann zur Folge haben, dass Patienten zukünftig das Medikament eines anderen Herstellers erhalten. Sowohl durch die Festbeträge, als auch durch die Rabattverträge können sich die Zuzahlungen für Patienten verändern.