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Tarifvertrag

Neues Gehalt und ein Urlaubstag mehr

Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Er sieht eine Erhöhung der Gehälter um insgesamt 3,4 Prozent vor: 1,9 Prozent ab 1. Januar 2020 sowie weitere 1,5 Prozent ab 1. Januar 2021. Außerdem steigt der tarifliche Urlaubsanspruch um einen Tag auf 34 Tage beziehungsweise 35 Tage bei längerer Betriebszugehörigkeit.
AutorKontaktSigrid Joachimsthaler
Datum 08.01.2020  16:00 Uhr

Die Tariferhöhung gilt für alle Apothekenberufe und in allen Berufsjahresgruppen. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls in zwei Schritten um insgesamt 3,4 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen.

Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission: »Mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Prozent haben wir in der derzeitigen unsicheren Wirtschaftssituation der Apotheken und einer relativ niedrigen Teuerungsrate einen guten Abschluss erzielen können. Außerdem ist der zusätzliche Urlaubstag für viele Apothekenangestellte ein echter Gewinn. Der Anspruch erhöht sich auch weiterhin nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit um einen weiteren Tag auf dann 35 Tage.«

PTA erhalten ab 1. Januar 2020 im ersten und zweiten Berufsjahr nach Tarif 2117 Euro brutto (ab 1. Januar 2021: 2149 Euro). Im dritten bis fünften Berufsjahr gibt es 2231 Euro (2021: 2264 Euro). Vom sechsten bis achten Berufsjahr sind 2421 Euro vereinbart (2021: 2457 Euro). Im neunten bis 14. Berufsjahr beträgt das Tarifgehalt in Vollzeit 2629 Euro (2021: 2668 Euro). Ab dem 15. Berufsjahr haben PTA mit 2742 Euro (2021: 2783 Euro) die höchste von fünf tariflichen Eingruppierungen erreicht.

PTA im Praktikum bekommen im Monat 721 Euro ab Januar 2020 und 732 Euro ab 1. Januar 2021.

Bei den Pharmazie-Ingenieuren steigt das Gehalt im ersten bis achten Berufsjahr auf 2738 Euro (2021: 2779 Euro), für das neunte bis 14. Berufsjahr sind 2889 Euro vereinbart (2021: 2932 Euro) und ab dem 15. Berufsjahr 3056 Euro (2021: 3102 Euro).

Die Berechnung der Berufsjahre erfolgt nach § 14 Bundesrahmentarifvertrag.

Im Kammerbezirk Nordrhein soll wieder ein separater Gehaltstarifvertrag gelten, der allerdings noch nicht unterschriftsreif ist. Entscheidende Aspekte müssen noch rechtlich geklärt werden. Bis zu einem Abschluss gilt weiterhin der bisherige Gehaltstarifvertrag (gültig ab 1. Januar 2018). Für den Kammerbezirk Sachsen laufen aktuell Tarifverhandlungen.

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