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Was gilt in der Apotheke?
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Neues Jahr, neue Urlaubspläne

Urlaub bringt Erholung, kann aber in der Apotheke auch für Konflikte sorgen. Welche Ansprüche haben Angestellte und wer wird bei kollidierenden Wünschen bevorzugt? Diese und weitere Fragen beantwortet Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Adexa in einem Online-Beitrag der Apothekengewerkschaft.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 06.02.2026  08:00 Uhr
Gibt es eine Frist, innerhalb derer Urlaub genehmigt werden muss?

Gibt es eine Frist, innerhalb derer Urlaub genehmigt werden muss?

In Sachsen gilt aus tariflicher Sicht, dass die Apothekenleitung innerhalb von vier Wochen über den Urlaubsantrag entscheiden muss, in Nordrhein gibt es keine Regelung dazu. In allen anderen Kammerbezirken gilt ein Antrag laut Tarifvertrag als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt wird.

Ist der Urlaub genehmigt, kann er von Arbeitgeberseite praktisch nicht mehr gestrichen werden, erklärt Minou Hansen. Für eine Urlaubsunterbrechung müsse gar ein Notfall vorliegen, etwa wenn eine Apothekenschließung drohen würde und das fehlende Personal nicht anderweitig ersetzt werden kann. Dadurch nachweislich entstandene Mehrkosten muss der Arbeitgeber seinen Angestellten ersetzen.

Krank während des Urlaubs – was gilt?

Krankheitstage können dem Urlaubskonto nur wieder gutgeschrieben werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Das heißt, wer im Urlaub krank ist, sollte einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, um sich dies bestätigen zu lassen. Gleiches gilt, wenn die Erkrankung im Ausland auftritt. Betroffene sollten dann darauf achten, dass das Attest explizit die Arbeitsunfähigkeit nennt, empfiehlt Hansen, nicht nur die Erkrankung. Ein fremdsprachiges Attest muss übersetzt werden.

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