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Vitamin B12 und seltene Erkrankungen

Neugeborenen-Screening wird erweitert

Erkrankungen, die die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen, müssen so früh wie möglich erkannt werden – dazu gibt es ein Screening für Neugeborene. Dieses soll nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erweitert werden, voraussichtlich ab Mai 2026.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 16.05.2025  14:00 Uhr
Wie läuft das erweiterte Screening ab?

Wie läuft das erweiterte Screening ab?

Das erweiterte Screening wird am zweiten oder dritten Lebenstag durchgeführt und damit in der Regel im Rahmen der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2). Dabei wird ein Tropfen Blut aus der Ferse entnommen und auf eine Filterpapierkarte gegeben. Das Trockenblut wird dann in ein Labor geschickt. Der G-BA betont, dass das Screening-Ergebnis in den meisten Fällen unauffällig ist. Sollte etwas auffallen, kontaktiert die Laborärztin oder der Laborarzt die Eltern innerhalb von maximal drei Tagen und informiert über das weitere Vorgehen.

Aktuell werden Neugeborene im erweiterten Screening auf folgende angeborene Erkrankungen untersucht: Adrenogenitales Syndrom (AGS), Ahornsirupkrankheit (MSUD), Biotinidasemangel, Carnitinzyklusdefekte, Fettsäurestoffwechseldefekte (MCAD-Mangel, LCHAD-Mangel, VLCAD-Mangel), Galaktosämie, Glutaracidurie Typ I, Hyperphenylalaninämie (HPA), Hypothyreose, Isovalerianazidämie, Phenylketonurie (PKU), schwere kombinierte Immundefekte (Severe combined Immunodeficiency, SCID), Sichelzellkrankheit, spinale Muskelatrophie (SMA), Tyrosinämie Typ I.

Welche Früherkennungsuntersuchen die Krankenkassen generell bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen, ist in der Kinder-Richtlinie des G-BA festgelegt.

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