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Ergänzungslieferung 2021/2

Neuigkeiten beim DAC/NRF

Das DAC/NRF-Werk hat seine zweite Ergänzung in diesem Jahr erhalten. Ein Schwerpunkt liegt auf den farbigen Abbildungen und alternativen Prüfverfahren der ersten neun pflanzlichen TCM-Drogen des Europäischen Arzneibuchs. Neue Stammzubereitungen sollen den Rezepturalltag vereinfachen und mehr Möglichkeiten bieten.
AutorKontaktChristian Diaz Flores
AutorKontaktJalil Djahani
Datum 23.12.2021  10:30 Uhr

Das DAC/NRF setzt sich für die Qualitätssicherung durch Weiterentwicklung und Präzisierung der Spezifikationen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) ein. Erstmalig werden in dieser Ergänzungslieferung farbige Dünnschichtchromatogramme pflanzlicher TCM-Drogen des Europäischen Arzneibuchs abgebildet, und zwar sowohl neben den gewohnten Bildern der makroskopischen Merkmale als auch der Vergleichsbefunde zu anderen DAC-Methoden.

Neu ist in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit dem Chengdu Institute for Food and Drug Control, dem Prüflaboratorium für TCM der chinesischen Arzneimittelbehörde in dieser Region. Durch diese Zusammenarbeit konnten authentische und geprüfte Muster der pflanzlichen Drogen untersucht werden. Die makroskopischen Abbildungen sind direkt vom chinesischen Prüflaboratorium angefertigt.

Komplettiert werden diese Neuerungen durch den Vergleich verschiedener Prüfmuster der chinesischen Prüfmuster mit Marktmustern aus Deutschland sowie Zusatzinformationen zur verwendeten DC-Plattengröße. Dieser Vergleich ermöglicht es, den Einfluss verschiedener Anbaugebiete zu zeigen; gleichzeitig kann auf Auffälligkeiten hingewiesen werden. Beispielsweise konnte gezeigt werden, dass der Laubblattanteil des Andrographiskraut-Musters »(iv)« (siehe Foto) geringer ist als im Vergleich mit den übrigen Mustern »(i)« bis »(iii)« –  zu erkennen an den deutlich schwächeren roten Banden im oberen Drittel. Zusätzlich ergänzen DAC-eigene Prüfvorschriften in der Alternativen Identifizierung diese farbigen Abbildungen, um die apothekengerechte Prüfmöglichkeit zur Hand zu haben.

Neue NRF-Stammzubereitungen

Die NRF-Stammzubereitung Atropinsulfat-Stammlösung 0,2 % (NRF S.53.) ist neu in das NRF integriert worden. Damit lassen sich kleine Rezepturansätze für niedrig konzentrierte Atropinsulfat-Augentropfen herstellen, wie für die Atropinsulfat-Augentropfen 0,01 % (NRF 15.34.). Andernfalls kann die Einwaage an Atropinsulfat-Rezepursubstanz nicht ausreichend genau realisiert werden. Die dafür entwickelte Stammlösung ist gegenüber anwendungsfertigen Zubereitungen im Konzentrationsbereich 0,01 bis 0,1 % zwei- bis zwanzigfach höher konzentriert.

Außerdem steht die Herstellungsanweisung für Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel (NRF S.54.) als Füllmittel für Kapseln und Pulver zum Einnehmen neu zur Verfügung. Anlässlich der Überarbeitung der Vorschrift 21.5. ist das Füllmittel als eigenständige Vorschrift aufgenommen worden. Die chemische und physikalische Stabilität ist wegen der beiden im Füllmittel enthaltenen, nicht wasserlöslichen und schwach hygroskopischen Substanzen als hoch anzunehmen. Auch unerwünschte Wechselwirkungen mit zu verarbeitendem Wirkstoff sind kaum zu erwarten. Die Schüttdichte liegt üblicherweise im Bereich von 0,34 bis 0,38 g/ml. Sie kann sich in Abhängigkeit von der Luftfeuchtigkeit während der Lagerung geringfügig ändern.

Überarbeitete Texte

Zu erwähnen ist hier die Povidon-Iod-Zuckersalbe 2,5 % (NRF 11.42.), deren Zusammensetzung und Herstellungstechnik gegenüber der vorherigen NRF-Vorschrift geändert werden muss. Der nicht mehr für Apotheken erhältliche Glucose-Sirup wurde gegen Zuckersirup DAB ausgetauscht und die Anteile für Macrogol 4000, Glycerol 85 % und Gereinigtes Wasser verändert. Zudem wird in der NRF-Vorschrift eine pH-Korrektur durchgeführt.

Des Weiteren wird die manuelle Herstellungstechnik bei dem Hydrophilen Aluminiumchlorid-Hexahydrat-Gel 15 %/20 % (NRF 11.24.) und der Viskosen Aluminiumchlorid-Hexahydrat-Lösung 15 %/20 % (NRF 11.132.) aktualisiert. Aluminiumchlorid-Hexahydrat wird jetzt zunächst mit Hydroxyethylcellulose gemischt, anschließend wird das Gereinigte Wasser hinzugefügt und der Ansatz gerührt. Dieser veränderte Herstellungsschritt hat den Vorteil, dass durch das trockene Mischen der Feststoffe in der Fantaschale und der anschließenden Zugabe Gereinigten Wassers ein gleichmäßig quellender Ansatz erreicht wird. Somit wird die Bildung größerer Gelbildnerklümpchen vermieden, die wiederum langsamer ausquellen würden.

Die Neomycinsulfat-Kapseln 250 mg (NRF 21.5.), welche zur selektiven Darmdekontamination oder zur Zusatzbehandlung bei Leberkoma angewendet werden, werden auf das massenbasierte Herstellungsverfahren umgestellt. Dafür wird bei dieser standardisierten Vorschrift die Masse des Kapselinhalts vorgegeben. Das ist rezepturspezifisch auch bei hoch dosierten Kapseln möglich, bei denen der Wirkstoff die Eigenschaften der abzufüllenden Pulvermischung merklich mitbestimmt beziehungsweise dominiert. Dementsprechend weicht die festgelegte Masse des Kapselinhalts deutlich von der Nennfüllmasse des reinen Füllmittels ab. Anstelle des Mannitol-Siliciumdioxid-Füllmittels wird Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel nach Vorschrift S.54. zur Herstellung der Kapseln verwendet. Für das Cellulose-Siliciumdioxid-Füllmittel selbst sind noch keine Nennfüllmassen zu den gebräuchlichen Hartkapselgrößen definiert.

Neues Reagenz

Der Reagenziensatz der Alternativen Identifizierung ist seit jeher darauf ausgelegt, mit minimalem Einsatz maximale Wirkung zu erzielen, und wird daher nur in Ausnahmefällen erweitert. Dieses Jahr hält Ammoniumanilinonaphthalinsulfonat RN Einzug in die Alternative Identifizierung. Das Reagenz wird bei der Identifizierung von lipophilen Ausgangsstoffen eingesetzt. Im Bezugsquellennachweis sind Bezugsmöglichkeiten aufgeführt. Ebenfalls ist dort die CAS-Nummer für eine bequeme, sichere Suche beim Händler der Wahl zu finden.

Der Revisionszyklus der Alternativen Identifizierung und der Monographien ist nun beim Buchstaben D angelangt. Nach Möglichkeit ist die zweite Identifikationsreihe der Monographien mit der Prüfvorschrift der Alternativen Identifizierung harmonisiert. Als Mindestmaß für eine ausreichende Identifizierung gilt weiterhin der Grundsatz mindestens zweier unabhängiger Prüfungen. Auf den ersten Blick mögen DC-Prüfmethoden hierbei aus der Reihe tanzen. Die Dünnschichtchromatografie zählt als »Zwei-in-eins-Prüfung«: Zuerst wird die relative Laufweite verglichen, im nächsten Schritt wird das Farbverhalten im UV-Licht beziehungsweise Tageslicht ausgewertet. In vielen Fällen ist dafür das Besprühen oder Tauchen der DC-Platte notwendig. Handelt es sich um einen Ausgangsstoff mit Gegenion, zum Beispiel Chlorid, muss auf dieses in der Regel separat geprüft werden, weil die DC dafür blind ist.

Die Farbreaktion (siehe Foto) ist Teil der Identitätsprüfung von Dimethylsulfoxid (DMSO). Das Beispiel zeigt: Vermeintlich einfache Farbreaktionen sind auch heute noch dazu geeignet, Ausgangsstoffe schnell und sicher zu identifizieren.

Über alle weiteren Änderungen, etwa das überarbeitete Kapitel »Dokumentation – Materialien zur Qualitätssicherung«, Streichungen und Neuaufnahmen, informiert das Vorwort zur Ergänzungslieferung 2021/2. Abonnenten, die DAC/NRF online nutzen, können den Zugriff auf die aktuellen Inhalte mit dem neu vergebenen Zugangscode direkt verlängern.

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