| Isabel Weinert |
| 02.03.2026 10:00 Uhr |
Mit Süßungsmittel backen? Sucralose eignet sich dafür nicht. / © Getty Images/Stefania Pelfini, La Waziya Photography
Beim Erhitzen von Sucralose sowie Fertiglebensmitteln, die das Süßungsmittel enthalten, wie beispielsweise Backwaren, können chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Pressmitteilung. Wird Sucralose über längere Zeit heißer als 120 °C, zersetzt sich die Substanz.
In der Industrie kommen teilweise höhere Temperaturen zum Einsatz, aber nur so kurz, dass das Risiko einer Chlorierung von organischen Molekülen begrenzt sei, zitiert das BfR die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bei der Zubereitung und Erhitzung von Sucralose-haltigen Lebensmitteln in Privathaushalten kann das Risiko, dass giftige Substanzen entstehen, laut EFSA jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb empfiehlt das BfR, Sucralose-haltige Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, wie sie beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, oder Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen. Wer Sucralose in Fertiglebensmitteln identifizieren will, kann das außer über den Namen des Süßungsmittels auch über dessen Kennung als Lebensmittelzusatzstoff tun: Sie lautet E 955.