Nikotin-Pouches haben hohes Suchtpotenzial |
Nikotin-Pouches unterliegen in Deutschland dem Lebensmittelrecht und müssen vom Markt genommen werden, wenn sie einen Wert von 0,0008 mg Nikotin/kg Körpergewicht überschreiten. Für online beworbene Produkte sind diese Regeln leicht zu umgehen. / © Adobe Stock/Natalia
Immer weniger Jugendliche und Erwachsene rauchen Zigaretten, der Konsum von E-Zigaretten bewegt sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau von unter 5 Prozent. Doch die Tabakindustrie bleibt erfinderisch. Seit einigen Jahren gibt es bereits sogenannte Nikotin-Pouches. Sie ähneln in ihrer Anwendung dem im Schweden bekannten tabakhaltigen »Snus«. Die kleinen weißen Beutel bestehen aber nur aus Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Konsumenten legen sie unter die Oberlippe, wo sie etwa 30 Minuten verbleiben und dann entsorgt werden. Der Körper nimmt das Nikotin über die Schleimhäute auf.
Zahlen zum Verbrauch von Nikotin-Pouches gibt es wenige. 2021 ergab eine Befragung, dass knapp ein Viertel der Bevölkerung die Beutel kannte und knapp 1 Prozent sie schon einmal probiert hat. Das könnte heutzutage mehr sein – auch durch die Präsenz auf Social Media: Im Frühjahr 2024 berichtete der Jugendschutzbeauftragte des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick, dass 80 bis 90 Prozent der Kids, mit denen er auf über 90 Präventionsveranstaltungen Kontakt hatte, die Produkte kennen.
Schon in siebten Klassen gab es Berichte über den Konsum der tabakfreien Nikotin-Pouches. In Österreich konsumieren sie etwa 3 Prozent der 15-Jährigen täglich, rund 10 Prozent gelegentlich. Aber auch Menschen, die sich das Rauchen abgewöhnen wollen oder Sportler, die eine »gesündere« Nikotinalternative suchen, greifen zu den Beutelchen. Der diskrete Gebrauch gilt als ein Argument für die Nutzung. Dass die Produkte in Deutschland gar nicht zugelassen sind, scheint nur bedingt hinderlich zu sein. Lassen sie sich doch im Internet bestellen, in manchem »Späti« erwerben oder einfach im Nachbarland Österreich kaufen.
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Nikotin-Pouches jedoch keinesfalls gesundheitlich unbedenklich. Da die Anflutung von Nikotin im Blut vergleichbar mit der nach Zigarettenkonsum ist, gehen Experten von einer ähnlich suchtauslösenden Wirkung bei Nikotinbeuteln aus. Der Nikotinspiegel im Blut steigt wie nach dem Rauchen von Zigaretten und bei hoch dosierten Beuteln sogar deutlich mehr. Das BfR untersuchte Beutel mit einem durchschnittlichen Nikotingehalt von knapp 10 mg. Das höchstdosierte Produkt enthielt 47,5 mg Nikotin pro Beutel.
Beim Konsum können außerdem Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit und Erbrechen, eventuell sogar Ohnmacht auftreten. Deshalb sieht das BfR die Gefahr für gesundheitliche Risiken besonders bei Kindern, Jugendlichen und Nichtrauchern. Da Nikotin Ungeborene schädigen und zu einer Steigerung von Totgeburten führen kann sowie starke Effekte auf das Herz-Kreislauf-System hat, gelten auch Stillende, Schwangere und Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen als besonders gefährdet.
Auf die genauen Auswirkungen von Nikotin-Pouches im Körper haben Forschende des LMU-Klinikums in München im Rahmen einer einarmigen, fünfteiligen, Crossover-Studie mit 15 regelmäßigen Zigarettenrauchern geschaut. Untersucht wurden Produkte mit deklarierten Nikotingehalten von 6, 20 und 30 Milligramm für jeweils 20 Minuten. Vergleichsprodukte waren nikotinfreie Beutel und Tabakzigaretten. Die Ergebnisse:
Die Studienautoren warnen vor dem hohen Suchtpotenzial der Nikotin-Pouches. Suchtforscherin Dr. Andrea Rabenstein von der Tabakambulanz am LMU Klinikum München befürchtet: »Wenn man bedenkt, dass wir aus unseren Nachbarländern wie zum Beispiel Österreich hören, dass die dort legal erhältlichen Nikotinbeutel bereits massiv in den Schulen angekommen sind, kann das ein ernsthaftes Problem werden.« Doch auch in unserem Nachbarland wird das Problem zunehmend erkannt. Einige Bundesländer haben den Verkauf für Unter-18-Jährige bereits untersagt. Ein Gesetzentwurf für ganz Österreich ging im Januar in die Begutachtung.
Nikotin-Pouches unterliegen in Deutschland dem Lebensmittelrecht und müssen vom Markt genommen werden, wenn sie einen Wert von 0,0008 mg Nikotin/kg Körpergewicht überschreiten. Handelsübliche Produkte liegen ein Vielfaches über diesem Wert.