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Gesetzliche Zuzahlung

Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel befreit

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
ABDA
30.07.2019  15:44 Uhr

Demnach sind ab 1. August 2019 nur noch 4915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent).

Jede Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro ganz oder zur Hälfte zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Apotheken sind dann grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

»Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus, um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen«, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV: »Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der Versicherten steigen. Die Krankenkassen sollten besser einen größeren Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern.«

Groeneveld fügt hinzu: »Die Rabattverträge verursachen in den Apotheken immer wieder einen hohen Erklärungsaufwand. Unnötige Diskussionen über Zuzahlungen wären wirklich leicht vermeidbar. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern abschließen, um auch Lieferengpässe zu verhindern.«

Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 4,4 Milliarden Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart. 2017 waren es noch 4,0 Milliarden Euro gewesen. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind gestiegen – von 2,15 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2018.

Wer wissen will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament – egal ob Rabattarzneimittel oder nicht – garantiert zuzahlungsfrei ist, kann sich auf dem Verbraucherportal aponet.de die jeweils aktuelle »Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel« anschauen und herunterladen.

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