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Tag der seltenen Erkrankungen
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Off-Label-Use – Rechtslage unsicher

Die Erstattung der in Leitlinien empfohlenen Off-Label-Therapien bei seltenen entzündlich-rheumatischen Erkrankungen wird von Krankenkassen oft abgelehnt. Verordnende Rheumatologen müssen Regresse fürchten. Auf der Strecke bleiben die betroffenen Patienten. 
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 28.02.2026  09:00 Uhr

Die ablehnende Praxis der Krankenkassen fördere Versorgungslücken bei seltenen rheumatologischen Erkrankungen, warnt die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) in einer Pressemitteilung anlässlich des Tages der seltenen Erkrankungen am 28. Februar. Dieses Vorgehen und das Risiko von Regressforderungen führten bereits aktuell zu schweren Krankheitsverläufen, zum Teil mit dauerhafter Schädigung von Organen. Und das, weil Patienten nicht bekommen können, was ihnen helfen würde.

Sogar in hochspezialisierten rheumatologischen Universitäts- und Fachkliniken würden Anträge auf Kostenübernahme medizinisch indizierter Off-Label-Therapien mehrfach abgelehnt. Es brauche mitunter eine komplette Arztstelle, um Stellungnahmen zu verfassen und widersprüchliches Agieren von Krankenkassen und Medizinischem Dienst zu klären, so die DGRh. Professorin Dr. med. Ina Kötter, Vorstandsmitglied der DGRh: »Wir erleben immer wieder, dass schwerkranke Patientinnen und Patienten eine medizinisch dringend notwendige Therapie nicht erhalten, obwohl alle zugelassenen Optionen ausgeschöpft sind.« Und ihr Kollege Professor Dr. med. Ulf Wagner, Präsident der DGRh, ergänzt: »Wir brauchen eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Regelung des Off-Label-Use, die medizinische Expertise anerkennt, Verordnende vor Regress schützt und Patientinnen und Patienten einen verlässlichen Zugang zu notwendigen Therapien ermöglicht.«

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